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Landesregierung legt neues Körperschaftsgesetz vor 

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften will Grün-Schwarz für alle Beteiligten Klarheit und Rechtssicherheit darüber schaffen, unter welchen Bedingungen der Status in heutiger Zeit verliehen werden kann.

Das Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften soll neu geregelt werden.

Landtag von Baden-Württemberg)

Stuttgart. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften will Grün-Schwarz für alle Beteiligten Klarheit und Rechtssicherheit darüber schaffen, unter welchen Bedingungen der Status in heutiger Zeit verliehen werden kann. Dazu hat sie ein neues Körperschaftsgesetz vorgelegt, das die bisher über verschiedene Gesetze verstreuten Regelungen zusammenführt.

Der Status ermögliche es, Kirchensteuer zu erheben und Kirchenbeamte zu ernennen, gab Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) zu bedenken. Im Gegensatz zu früher regele das Gesetz nun klar, wann der Status wieder entzogen werden könne. Lob kam von Grünen und CDU. Grundsätzliche Zustimmung wurde in der ersten Lesung von SPD, FDP und AfD signalisiert. Weitere Beratungen folgen im Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport.

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