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Gerichtsentscheidung

Land verliert Klage um Expo-Pavillon

Weil die Kosten für den Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo explodiert waren, wollte das Land Schadenersatz von seinen Partnern. Das Landgericht Stuttgart hat dies nun abgelehnt. Das Land hat die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen. Dazu soll aber zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. 

Das Landgericht Stuttgart hat die Klage des Landes Baden-Württemberg gegen seine Expo-Partner abgewiesen.

IMAGO/Arnulf Hettrich)

Stuttgart. Im Rechtsstreit um die Finanzierung des baden-württembergischen Pavillons auf der Expo 2020 in Dubai hat das Land vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Klage werde abgewiesen, urteilte das Stuttgarter Landgericht. Das Land habe keine vertraglichen Ansprüche gegen seine Partner, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Einem Gerichtssprecher zufolge können die Beteiligten innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen.

Das Land Baden-Württemberg wollte in dem Verfahren feststellen lassen, dass die Partner des Projekts verpflichtet seien, ihm sämtliche Kosten zu ersetzen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts entstanden seien und noch entstehen werden.

Ursprünglich als „aus der Wirtschaft für die Wirtschaft“ beworben

Das rund 15 Millionen Euro teure Baden-Württemberg-Haus auf der Expo in Dubai war ursprünglich von drei Partnern verantwortet worden: der Ingenieurkammer, Fraunhofer und der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM). Das Gebäude sollte eigentlich mit Sponsorengeldern gebaut werden und wurde deshalb als Projekt „aus der Wirtschaft für die Wirtschaft“ beworben.

Das Land sollte das Vorhaben zunächst nur politisch begleiten und lediglich 2,8 Millionen Euro für die Ausstellung beisteuern, stemmte aber notgedrungen auch das Gros der Kosten für den Pavillon-Bau. Die Vorgänge rund um den Pavillon hatten auch einen Untersuchungsausschuss des Landtags beschäftigt.

Knackpunkt des Verfahrens war eine Erklärung, die der Geschäftsführer der Ingenieurkammer gegenüber dem Land abgegeben hatte. Darin bestätigte er dem Wirtschaftsministerium, dass das wirtschaftliche Risiko für die Realisierung des Baden-Württemberg-Hauses auf der Expo ausschließlich bei den Projektpartnern liege.

Gericht: Keine ausreichende Vollmacht für Erklärung

Man habe die Frage klären müssen, ob das eine ausreichende Grundlage für die Haftung der drei Beklagten sei, erklärte der Richter. „Wir waren der Auffassung, dass das nicht der Fall ist.“ Für eine solch weitreichende Erklärung bedürfte es einer klaren Vollmacht. Diese hätten die drei Gesellschaften dem Mann aber nicht erteilt. Für das Land sei das auch „offensichtlich erkennbar gewesen“, so das Gericht.

Der FDP-Abgeordnete Erik Schweickert forderte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) dazu auf, weiter Aufklärung zu betreiben. „Das Gerichtsurteil zeigt: Für die Expo-Misere ist ausschließlich die Landesregierung verantwortlich. Der Versuch, die Verantwortung für das eigene Agieren auf die Projektgesellschaft abzuwälzen, ist krachend gescheitert“, sagte er. Das Land müsse sich an die eigene Nase fassen und fragen, warum es die Klage immer weiter getrieben und keine außergerichtliche Einigung angestrebt habe.

Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte: „Das Land wird zunächst die Zustellung des schriftlichen Urteils abwarten und die Entscheidungsgründe sorgfältig prüfen und bewerten.“ Bis dahin werde man sich nicht weitergehend zu dem Verfahren äußern. (lsw)

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