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Keine sichere Bank mehr für Wanderer
Gallier fürchten, wie Asterix-Leser wissen, allein, dass ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. Im alemannisch-suebischen, also germanischen Wald ist das anders. Da fallen höchstens Äste und Bäume herab: Bei Holzfällerarbeiten oder, wegen des Klimawandels, immer öfter unvermittelt und von selbst. Daher wollen viele Kommunen nun Sitzbänke im Tann entfernen. Das soll die Sicherheit der Spaziergänger erhöhen – und die Haftung der Waldbesitzer bei etwaigen Unfällen vermeiden. Denn solche Schäden sind, gemäß der unergründlichen Weisheit Justitias „atypische Gefahren“. Für künstliche Infrastruktur, also die Sitzbank, gilt die Verkehrssicherungs- und Schadenersatzpflicht. Konsequenz der Kommunen: Keine Bank, keine Haftung, kein Problem.
Wird ein Wanderer dagegen auf einem Weg von einem Ast erschlagen oder einem Wolf zerfleischt, hat er einfach Pech gehabt: Denn das ist eine waldtypische Gefahr. Diese feinsinnige Unterscheidung verzückt vermutlich juristische Oberseminare. Bei anderen löst sie eher atavistische Gefühle aus. Der FDP-Abgeordnete Erik Schweikert nennt die Regelung „absolute Idiotie“, der Landesseniorenratsvorsitzende Eckart Hammer „lebensfremd“. In freier Natur trage jeder sein Risiko: „Sonst müssten wir Plastikwälder errichten.“
Wenn das mit recyceltem Kunststoff geschähe, würde er wohl sogar ernsthafte Unterstützer für seinen sarkastisch gemeinten Vorschlag finden… Wie aber wäre es mit einem Warnhinweis an jeder Bank? „Wer rastet, rostet – Nutzung auf eigene Gefahr“. Sitzen gilt ja schon als das neue Rauchen, mithin gesundheitsschädlich, ganz ohne zusätzliche Gefahrenquellen.