Keine Abschiebungen nach Afghanistan – Land warnt
Stuttgart. Im Südwesten halten sich derzeit mehr als 90 schwere Straftäter aus Afghanistan und Syrien auf, die aus Sicht der baden-württembergischen Landesregierung eigentlich abgeschoben werden könnten. „Sie sind ausreisepflichtig- und fähig, es liegen keine Verbote für sie vor, aber der Bund organisiert den entscheidenden Schritt nicht“, sagte Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) in Stuttgart. Einige dieser Menschen seien auch in Freiheit.
„Wenn so einer eine Straftat begeht, dann fragen alle, warum haben wir den nicht in Abschiebehaft genommen?“, sagte der CDU-Politiker. Eine solche Haft könne aber nur durchgesetzt werden, wenn es eine konkrete Perspektive dafür gebe, dass der Betroffene auch abgeschoben werden kann. Diese aber gebe es derzeit nicht.
Bislang scheiterten Abschiebeflüge nach Syrien und Afghanistan vor allem an Sicherheitsbedenken des Bundes. Bei den Dutzenden Intensivstraftätern im Südwesten habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aber kein Verbot festgestellt, sagte der Staatssekretär. Die mehr als 90 schweren Straftäter gehören zu den zahlreichen Fällen, um die sich der sogenannte Sonderstab Gefährliche Ausländer seit sieben Jahren in Baden-Württemberg kümmert. Insgesamt seien in dieser Zeit 492 Straftäter und andere Intensivtäter aus dem Ausland auf Betreiben der Experten aus Baden-Württemberg abgeschoben worden. Allesamt wurden sie als ausreisepflichtig und gefährlich eingestuft, wie Lorek sagte. Er fügte hinzu: „Jede Abschiebung, jede Ausweisung und jede Identitätsklärung ist ein Gewinn für die Sicherheit in Baden-Württemberg.“
Der Sonderstab in Stuttgart prüft Ausweisungen und Abschiebungen von ausländischen Mehrfach- und Intensivstraftätern. Die meisten stammen aus Ländern wie Gambia, der Türkei und Pakistan, aber auch aus Syrien und dem Irak. Ebenfalls im Blick hat der Stab ausreisepflichtige Ausländer, die bewusst gegen Regeln verstoßen und sich hartnäckig als nicht integrierbar erwiesen haben. (dpa/lsw)