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Kommentar

Kein Verlust für den Wohnungsbau

Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg bremst viele Kommunen, die städtebauliche Ambitionen haben. Das geht in Ordnung, denn nicht jeder Zweck heiligt die geforderten Mittel, meint unser Redakteur Peter Schwab.

Was hat Vorrang, Siedlungs- oder Ackerbau? Darüber hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg nun entschieden.

dpa/Jochen Tack)

Die Landwirtschaft hat gewonnen. Der Verfassungsgerichtshof billigt eine Sonderregel des Agrarstrukturverbesserungsgesetzes – Pfullendorf und Meßkirch verlieren den Normenkontrollprozess: Während Land, Bund und sogar Kirchen im Agrarflächenhandel frei agieren dürfen, müssen Kommunen ihre Kaufabsichten von den Landwirtschaftsämtern absegnen lassen, es sei denn, sie legen über die Scholle einen Bebauungsplan: ein Subventionsprogramm für Landwirte, die nicht mehr Äcker, sondern Baugrund verkaufen.

Bitte keine Einfamilienhausplantagen

Diese Kosten hemmen die sonst ungehinderte Verbreitung von Einfamilienhausplantagen, die bevorzugte Wohnform auf dem Land: Wenn man schon von städtischer Infrastruktur abgeschnitten lebt, dann wenigstens im Neubauhäuschen mit Garten. Anders sähe die Bewertung aus, wenn das Agrarstrukturverbesserungsgesetz Geschosswohnungsbau als Lösung des Wohnungsproblems behinderte. Aber solange es auf der grünen Wiese vorrangig um den Traum von Villa, Bungalow und Co. geht, gehen Argumente wie Flächenfraß, ausreichende Nahrungsmittelproduktion und Nachhaltigkeit vor.

Hier finden Sie das Urteil. 

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