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Justiert

Karlsruhe prüft die Strompreisbremse

Die Strompreisbremse war lange in aller Munde. Sie sollte Verbraucher vor hohen Stromkosten schützen, nachdem die Preise 2022 in Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine stark angestiegen war. Nun muss sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe damit befassen, ob sie in allen Teilen rechtmäßig war. 

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Miriam Meßling, Heinrich Amadeus Wolff, Henning Radtke, Josef Christ, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Yvonne Ott, Ines Härtel und Martin Eifert, eröffnet die mündliche Verhandlung zur Abschöpfung von Überschusserlösen nach der Strompreisbremse.

dpa/Uli Deck)

Die Strompreisbremse war lange in aller Munde. Sie sollte Verbraucher vor hohen Stromkosten schützen, nachdem die Preise 2022 in Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine stark angestiegen war. Nun muss sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe damit befassen, ob der Staat diese unter anderem mit Abgaben von Versorgern finanzieren durfte, die erneuerbare Energie liefern. Einige der betroffenen Versorgern haben Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Der Mechanismus setzte einen Maximalpreis fest, den Verbraucher für einen Teil ihres Stroms zahlen mussten. Die Energieversorger hatten höhere Einkaufspreise, während sie wegen des Verbraucher-Preisdeckels weniger Geld einnahmen. Diese Lücke schloss laut Strompreisbremsengesetz zu einem großen Teil der Staat.

Für einen Teil wurden Erzeuger von erneuerbarem Strom herangezogen, die von der Strompreisbremse indirekt profitierten. 22 der Beschwerden werden nun in Karlsruhe verhandelt. Es geht um „Abschöpfungsbeträge“, die die Betreiber von Wind-, Solar- und Biomasseenergieanlagen an die Netzbetreiber zahlen mussten. Nun ist die Strompreisbremse wieder in vieler Munde.

Mehr zum Thema: Hohe Gaspreise: Soforthilfe, Gaspreisbremse und Landeshilfe kommen | Staatsanzeiger BW

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