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Justiz muss zahlreiche Cannabis-Verfahren überprüfen
Stuttgart. Die geplante kontrollierte Freigabe von Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen von Cannabis zum 1. April hat enorme Auswirkungen auf die Justiz in Baden-Württemberg. Weil das Gesetz rückwirkend gilt, müssen alle laufenden Verfahren und noch nicht vollständig vollstreckten Strafen, die sich auf diese Grenze beziehen, neu aufgerollt werden, wie Justizministerin Marion Gentges (CDU) an diesem Freitag mitteilte.
Auf die schlechte Idee der Legalisierung von Cannabis folge eine noch schlechtere Umsetzung, so Gentges. „Bereits jetzt wurden alleine in Baden-Württemberg rund 19 000 Verfahren zur Prüfung an die Strafvollstreckungsbehörden übermittelt. Diese Verfahren müssen nun händisch darauf geprüft werden, ob die Vollstreckung von dem rückwirkenden Straferlass betroffen sein könnte oder nicht.“ Welche Dimension es schlussendlich annehme, sei nicht abzuschätzen.
Gentges: Der Bund erweist der Justiz einen Bärendienst
Gentges kritisierte weiter, all das könnte noch getoppt werden mit einer utopischen Frist von maximal vier Werktagen zur Umsetzung des Gesetzes. „Hier zeigt sich wieder einmal, wie der Bund das eigentliche Ziel vollkommen verfehlt und der Justiz einen Bärendienst erweist.“ Nach aktueller Planung der Regierungsfraktionen soll es eine Frist von maximal vier Werktagen zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und Umsetzung des Straferlasses geben.
Die Ampel-Koalitionsfraktionen hatten sich kürzlich auf Details einer kontrollierten Freigabe verständigt. Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen demnach für Volljährige ab 1. April erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Vorgesehen sind zahlreiche Regeln und Vorgaben. Der Bundestag muss dem Vorhaben aber noch zustimmen. (lsw/sta)
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