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Grüne und CDU für schärfere Asylpolitik und effektivere Maßnahmen gegen Terrorismus
Berlin. Die drei von Grünen und CDU gemeinsam regierten Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben in der Plenarsitzung des Bundesrates am 27. September eine gemeinsame Entschließung zur Migrationspolitik vorgestellt. In einem Maßnahmenkatalog forderten die Länder verbesserte Dublin-Überstellungen, den Abschluss weiterer Rücknahmeabkommen und das Schaffen einer bundesweiten, behördenübergreifend nutzbaren Datenbank zu Identitäten und Aufenthaltsorten. Der Antrag wurde in die Ausschüsse überwiesen. Außerdem forderten sie in einer gemeinsamen Entschließung eine Stärkung der Terrorismusbekämpfung. Bestehende Lücken im Staatsschutzstrafrecht und der Strafprozessordnung sollten geschlossen und das Telekommunikationsrecht angepasst werden. So sollte der Straftatbestand „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ bereits auf Vorbereitungshandlungen, die sich auf leichter verfügbare Tatmittel wie etwa Messer des täglichen Gebrauchs oder Fahrzeuge beziehen, zu erweitern. Aus dieser Antrag wurde von der Länderkammer in die Ausschüsse überwiesen.
(Drucksachen 464/24 und 465/34, Überweisung)
Arzneimittel sollen schneller zugelassen werden können
Der Bundesrat hat das Medizinforschungsgesetz gebilligt. Es soll die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln verbessern und so die Attraktivität des Standorts Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung steigern. Es sieht eine verbesserte Zusammenarbeit der Arzneimittelzulassungsbehörden und eine Spezialisierung und Harmonisierung der Ethik-Kommissionen vor. Die Zulassung von Arzneimitteln sowie die Genehmigung und Durchführung klinischer Prüfungen soll vereinfacht und beschleunigt werden. Die Bearbeitungszeit wird dabei auf 26 Tage verkürzt.
(Drucksache 416/24, Beschluss)
Baden-Württemberg will Funklöcher schließen
Auf Antrag Baden-Württembergs hat sich der Bundesrat für ein nationales Mobilfunkroaming am vergangenen Freitag im ländlichen Raum ausgesprochen: Mobiltelefone sollen sich künftig in einem Funkloch auch in das Netz eines anderen Anbieters einwählen können. „So können wir Angebotslücken im ländlichen Raum schnell schließen“, sagte Baden-Württembergs Minister für den ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU). Der Bundesrat sieht die Bundesregierung in der Pflicht, der Bundesnetzagentur strengere Vorschriften bezüglich der Anordnung von lokalem Roaming aufzuerlegen. Künftig soll die Bundesnetzagentur lokales Roaming anordnen, sobald es zur Beseitigung sogenannter grauer Flecken dient und diese Lücken innerhalb angemessener Fristen nicht anderweitig geschlossen werden können.
(Drucksache 391/24, Entschließung)