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Mobilitätsgesetz

Grün-Schwarz einigt sich bei Mobilitätsgesetz

Der Entwurf für das Mobilitätsgesetz kommt nächste Woche direkt vor der Sommerpause noch ins Kabinett. Teil des Entwurfs ist auch der Mobilitätspass, neue digitale Instrumente und die Umsetzung der EU-Verordnung zu sauberen Fahrzeugen. 

Ein Elektrobus fährt durch Konstanz.

IMAGO/bodenseebilder.de)

Stuttgart. Grüne und CDU haben sich auf einen Entwurf für das Landesmobilitätsgesetz geeinigt. Der Gesetzentwurf soll kommende Woche nach rund 1,5 Jahren Arbeit und Abstimmung im Kabinett verabschiedet werden. „Das Landesmobilitätsgesetz definiert die Leitlinien für eine nachhaltige, klimafreundliche, leistungsfähige und verlässliche Mobilität“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) auf Anfrage.

Als neues Instrument wird der Mobilitätspass eingeführt. Dies ist eine zusätzliche Möglichkeit für Kommunen, den weiteren Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zu finanzieren. Sie können eine entsprechende Abgabe entweder von allen erwachsenen Einwohnern oder allen Kfz-Haltern fordern. Zudem werden mit dem Gesetz neue digitale Instrumente wie etwa der Einsatz von Scan-Fahrzeugen für die Parkraumkontrolle ermöglicht. „Baden-Württemberg ist mit diesen beiden Instrumenten Vorreiter“, so Hermann.

Land finanziert in jedem Landkreis Stelle für Radinfrastruktur

Die Radinfrastruktur soll ebenfalls vorangebracht und koordiniert ausgebaut werden. Dazu finanziert das Land zur Unterstützung der Kommunen in jedem Landkreis eine entsprechende Stelle.

Gelöst ist auch der Koalitionsstreit um die Umsetzung der EU-Verordnung zu sauberen Fahrzeugen. Um die notwendigen Quoten bei Fahrzeugen im Nahverkehr zu erreichen, können sich auch zwei Regionen zusammenschließen, wenn eine die Vorgaben übererfüllt, die andere die Ziele noch nicht erfüllt.

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