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Untersuchungsausschuss

Goll kritisiert Innenministerium: „Gerede von der maximalen Transparenz“ bei Polizeiaffäre sei „reines Lippenbekenntnis“

Zahlreiche Zeugen sind bereits gehört, die Obleute der fünf Fraktionen haben die ersten Schlüsse schon gezogen, darunter die Forderung nach mehr Transparenz bei den Beförderungsverfahren.

Die Vizefraktionsvorsitzende der FDP Julia Goll, hier bei einer Plenarsitzung im Landtag, kritisierte die spärlichen Auskünfte des Innenministeriums scharf.

dpa/Anna Ross)

Zum 28. Mal tagt der parlamentarische Untersuchungsausschuss „ IdP & Beförderungspraxis“ an diesem Montag. Gehört werden Polizeibeamte, unter anderem zur Frage, ob „das bisherige Beurteilungsverfahren der Polizei anfällig für einen Missbrauch ist“, wie es im Einsetzungsauftrag vom Sommer 2022 heißt.

Details will das Innenministerium nicht nennen, seine spärlichen Auskünfte kritisiert FDP-Fraktionsvize Julia Goll scharf. Denn: A.R. , der frühere Inspekteur der Polizei ( IdP ), solle „wohl auf nicht absehbare Zeit vom baden-württembergischen Steuerzahler jeden Monat 8.000€ ohne Arbeitsleistung bekommen“.

Weiterhin undurchschaubar ist nach Golls Einschätzung die künftige Verwendung von A.R. . „Minister Strobl entlarvt wieder einmal sein Gerede von der maximalen Transparenz im Umgang mit der sogenannten Polizeiaffäre als reines Lippenbekenntnis“, sagt die innenpolitische Sprecherin, die selber Staatsanwältin war. In einer parlamentarischen Anfrage hatte sie die Auswirkungen thematisiert, die der nun rechtskräftige Freispruch auf das Disziplinarverfahren gegen A. R. hat. Außerdem wollte sie unter anderem wissen, ob dem ehemals höchsten uniformtragenden Polizeibeamten im Land die Führung der Dienstgeschäfte weiterhin verboten ist und welchen Stand es im Disziplinarverfahren gibt. Der letzte IdP im Land – Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat das Amt inzwischen abgeschafft – ist wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung seit Ende 2021 suspendiert. Vor Gericht ist er inzwischen rechtskräftig freigesprochen.

„Aus einer sorgfältigen Abwägung des verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechts der Abgeordneten mit dem Personaldatenschutz und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung folgt, dass den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen hier weitgehend Vorrang vor dem Informationsrecht zukommt“, lässt Strobl seinen Ministerialdirektor Reiner Moser „in Vertretung des Ministers“ schreiben. Und er begründet die allgemein gehaltene Beantwortung der Fragen damit, dass eine „Veröffentlichung von Einzelheiten“ das laufende Disziplinarverfahren gefährde.

Ehemaliger Inspekteur der Polizei weiter auf Planstelle geführt

Immerhin macht Moser zweierlei deutlich: Dass es derzeit keine Überlegungen im Innenministerium gibt, A. R. auf einen Dienstposten innerhalb der Landespolizei, zum Beispiel einen Polizeivizepräsidentenposten, zuzuweisen; und dass der Spitzenbeamte weiter auf einer Planstelle der Besoldung B4 geführt wird.

„Man gesteht freimütig ein, dass man sich über eine künftige Verwendung und der damit verbundenen Besoldung des IdP noch keine Gedanken gemacht hat“, so Goll . Auch dass die von Strobl angekündigte Reorganisation des Landespolizeipräsidiums mit Abschaffung des Inspekteurspostens auf diese Weise mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, wird von ihr problematisiert: Der Minister vernachlässige „erneut sträflichst sein Personalmanagement“ und sei von einer Lösung der durch die hohe Besoldung entstehenden Probleme weit entfernt.

Nach der Sommerpause wird sich der Untersuchungsausschuss abermals mit Einzelheiten der Beförderungs- und Besetzungspraxis befassen. Terminiert sind bereits Sitzungen bis 16. Dezember.

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