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Gibt es Antisemitismus an der Schule?
Stuttgart. Wie steht es um Antisemitismus an den Schulen im Südwesten? Und wie um die Besuche von KZ-Gedenkstätten, die als ein Mittel der Aufklärung und Erziehung dagegen gelten? Danach fragten SPD-Abgeordnete die Landesregierung.
Im vergangenen Schuljahr sind 10 Vorfälle mit antisemitischem Hintergrund gemeldet worden. Diese Zahl nannte Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) in ihrer Antwort – für die öffentlichen Schulen. Solche Vorfälle melden die Schulaufsichtsbehörden an das Ministerium.
Ein Vorfall ist der Polizeibehörde gemeldet worden
Welche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gab es in den genannten Fällen? Sechsmal wurden Schülern oder Schülerinnen zwischen einem und fünf Tagen vom Unterricht ausgeschlossen, einmal gab es ein vierstündiges Nachsitzen als Sanktionen. In einem Fall wurde ein Schulausschluss verhängt, einmal das Geschehen der Polizeibehörde gemeldet. Schließlich kam es in einem Fall zum Schulwechsel.
Wenn Entsprechendes an Kindertageseinrichtungen vorgefallen sein sollte, so werde das von den Behörden nicht erfasst. Die Landesregierung könne daher dazu auch nichts mitteilen, so Schopper.
Fahrten zu Gedenkstätten organisieren die Schulen laut Schopper selbst. Nur solche, für die ein Zuschuss über die Regierungspräsidien beantragt wird, werden von diesen in der Statistik erfasst. Ohne Förderantrag gibt es auch keine Informationen über etwaige Gedenkstättenfahrten. Ebenso wenig kann das Ministerium sagen, wie viele Schulen gar keine Fahrten veranstaltet haben.
Die Ministerin machte deutlich, dass und warum sie Besuche von KZ-Gedenkstätten für unerlässlich hält. Diese bildeten„einen wertvollen Beitrag zur Erreichung pädagogischer und präventiver Ziele im Bereich von Antisemitismus von Radikalisierung. Solche Besuche „sensibilisieren auf besondere Weise und beugen wirkungsvoll Hass und Hetze vor“.
Zudem böten sich Anknüpfungspunkte für die Demokratiebildung und zur „werteorientierten Persönlichkeitsbildung“. Daher wünscht sich das Ministerium, dass jedem Schüler ein solcher Besuch ermöglicht wird. „Während der Schulzeit soll mindestens einmal an dem Besuch eines solchen Ortes teilgenommen werden“, heißt es der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums mit den Vorgaben zum „Besuch von Orten, an denen nationalsozialistischen Unrecht geschehen ist“.
Eltern müssen im Prinzip Fahrten zu KZ-Gedenkstätten selbst zahlen
Eine individuelle Teilnahmepflicht bestehe allerdings nicht, teilte Schopper den SPD-Abgeordneten mit. Und zwar deshalb nicht, weil die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen nicht der Schulgeldfreiheit unterliegt: Das bedeutet also, dass die Eltern der Schüler prinzipiell selbst die Kosten dafür übernehmen müssen.
Allerdings gibt es Zuschüsse für solche Veranstaltungen und seit 2020 stehen regelmäßig 365 600 Euro pro Jahr zur Förderung von Fahrten zu Gedenkstätten bereit. Der Förderhöchstsatz beträgt seither auch bis zur Hälfte der anrechenbaren Fahrtkosten, zuvor wurde maximal ein Viertel auf diese Weise abgedeckt.
In den Jahren 2020 und 2021 sind die Zuschusszahlungen eingebrochen. Das lag allerdings laut Schopper an der Coronaepidemie – mit einem entsprechenden Rückgang, ja fast völligen Wegfall solcher Fahrten – und ist nicht repräsentativ. Im laufenden Jahr dagegen wurden wegen der gestiegenen Nachfrage zusätzlich 115 400 Euro bewilligt, ein Betrag in Höhe von rund einem Drittel des Regelzuschusses.