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Entscheidung

Verwaltungsgericht Stuttgart: Verfassungsschutz darf Südwest-AfD beobachten

Seit 2022 beobachtet der Inlandsgeheimdienst die Südwest-AfD. Die Partei wehrt sich vor Gerichten - und erleidet eine Schlappe nach der anderen.

Emil Sänze (r), Abgeordneter der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, steht in einem Gerichtssaal des Verwaltungsgerichtshofs. Das Verwaltungsgericht wies eine Klage der AfD zurück.

dpa/Bernd Weißbrod)

Stuttgart. Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies eine entsprechende Klage der AfD zurück. Die Berufung sei zugelassen worden, so das Gericht. Die schriftlichen Entscheidungsgründe lägen noch nicht vor.

Es handelt sich dabei um ein Hauptsacheverfahren. Zuvor hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren so entschieden. Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erlitt der Landesverband in dem Eilverfahren eine Schlappe. Weil Mitglieder der AfD für „einen ethnischen Volksbegriff“ einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, so der VGH damals.

Das Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landesverband seit 2022 als Verdachtsfall. Die Einstufung bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen, Informanten anwerben dürfen. Der Landesverband klagte gegen die Beobachtung durch das Landesamt sowie deren öffentliche Bekanntgabe. Aus Sicht der Südwest-AfD wird der Inlandsgeheimdienst zur Diskreditierung politischer Konkurrenten instrumentalisiert.

(dpa)

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