Gericht kassiert Beihilfekürzung von Grün-Rot

Die Kostendämpfungspauschale, die Beamten von der Beihilfe abgezogen wird, wird auf einer unzulässigen Rechtsgrundlage erhoben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und die Pauschale für unwirksam erklärt. Offen ist noch, welche Folgen das Land aus dem Urteil zieht.

Beamte bekommen ihre Behandlungskosten zum Teil vom Land erstattet - allerdings zieht das Landesamt für Besoldung und Versorgung von der Beihilfe eine Kostendämpfungspauschale ab.

Unai Huizi)

Stuttgart/Leipzig. Erneut haben Richter eine Sparmaßnahme aus dem 2013 in Kraft getretenen Haushaltsbegleitgesetz kassiert. Diesmal geht es um die Beihilfe. Die Erhöhung der Kostendämpfungspauschale ist unwirksam, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 21. März. Beamtenbund und DGB fordern deshalb, diese Form der Eigenbeteiligung an den Krankheitskosten abzuschaffen und alle Beamten und Pensionären, die Widerspruch eingelegt hatten, zu entschädigen.

Das könnte für das Land teuer werden. 2014 hatte es das Einsparpotenzial für den Landeshaushalt durch die Erhöhung der Pauschale laut DGB auf 6,79 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Mehrere Finanzminister hatten sich in der Vergangenheit bei ähnlich gelagerten Fällen großzügig gezeigt, etwa bei der abgesenkten Eingangsbesoldung, wo nicht nur jene Beamten von der Rücknahme profitierten, die Einspruch eingelegt hatten. 2019 nahm die damalige Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) 210 Millionen Euro in die Hand und glich die Nachteile rückwirkend aus.

Im Ministerium warte man die schriftlichen Urteilsgründe ab, erläutert Sebastian Engelmann, Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). „Wir können deshalb noch keine Aussage über etwaige finanzielle Auswirkungen des Urteils treffen, weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft.“ Auch eine genaue Bezifferung der eingesparten Kosten sei erst „nach vertiefter rechtlicher Prüfung und politischer Entscheidung über das weitere Vorgehen möglich“. Sprich: Grün-Schwarz muss entscheiden, wie es diesmal verfährt – im Umgang mit einem Gesetz, das man von Grün-Rot geerbt hat und das sich nun zum wiederholten Mal als nicht gerichtsfest erwiesen hat.

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