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Steuervorwürfe

Ballweg-Verfahren: Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung ab

Der Gründer der "Querdenken"-Bewegung stand monatelang wegen versuchten Betrugs vor Gericht. An diesem Montag hätte der Prozess enden können, wenn die Staatsanwaltschaft einer Einstellung zugestimmt hätte. Doch sie sagt Nein.

Der Gründer der "Querdenken"-Bewegung im Gerichtssaal.

dpa/Marijan Murat)

Stuttgart. Weist die Staatsanwaltschaft den Vorschlag des Landgerichts Stuttgart, den Betrugsprozess gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg einzustellen, auf Anweisung von oben zurück? Diese Frage bleibt offen, nachdem alle Beteiligten am Montag während einer Sitzungsunterbrechung den Medien Rede und Antwort standen. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft antwortete auf die Frage, ob das Justizministerium in Stuttgart in die Entscheidung eingebunden war, dazu könne sie nichts sagen.

Zuvor hatte die Staatsanwältin in wenigen Sätzen den Vorschlag des Gerichts abgelehnt, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Geringfügigkeit einzustellen. Eine Verurteilung sei wahrscheinlich, sagte sie. Ihrer Auffassung nach habe sich daran in 26 Verhandlungsterminen nichts geändert. Sie deutete einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht an.

Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich bereits vergangene Woche in nicht-öffentlicher Sitzung über den Verfahrensstand ausgetauscht. Ballweg muss sich laut Anklage unter anderem wegen versuchten Betrugs vor Gericht verantworten. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 575 929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die „Querdenken“-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro.

Die Vorsitzende Richterin führte am Montag aus, dass sie eine Verurteilung von Ballweg für unwahrscheinlich hält. Dazu müsse ihm nachgewiesen werden, dass er die Spenden, die er für die „Querdenken“-Bewegung erhalten habe, für private Zwecke verwendet habe. Dieser Verdacht der Staatsanwaltschaft lasse sich jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht erhärten.

Auch der zweite Anklagevorwurf, wonach Ballweg Steuer hinterzogen habe, lässt sich nach Ansicht des Gerichts vermutlich nicht aufrechterhalten. Zum einen sei Ballweg, als die Frist zur Steuererklärung ablief, in Haft gewesen, was seine Möglichkeiten, in der Sache aktiv zu werden, erschwert habe. Zudem habe eine abgabefertige Steuererklärung vorgelegen; warum Ballwegs Steuerberater diese nicht abgegeben habe, entziehe sich der Kenntnis des Gerichts.

Monatelang in U-Haft

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen. Der „Querdenken“-Initiator saß wegen der Vorwürfe ab Juni 2022 bereits monatelang in Untersuchungshaft, weil die Behörden von einer Fluchtgefahr ausgingen. Immer wieder hatten seine Anhänger vor dem Gefängnis demonstriert. Im April 2023 war er aus der Haft entlassen worden.

Die „Querdenken“-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. (smic/dpa)

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