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Sexualisierte Gewalt

Gentges fordert neue Regel im Kampf gegen Kinderpornografie

Die Landesjustizministerin will gegen das Verbreiten von kinderpornografischen Inhalten vorgehen. Doch ihrer Einschätzung nach gibt es wegen des Datenschutzes eine große Hürde.

Datenschutzrechtliche Fristen für das Speichern bestimmter Nutzerdaten im Internet seien oft zu kurz für Ermittlungen im Kampf gegen Kinderpornografie, meint die Justizministerin des Landes Baden-Württemberg.

imago/photothek/Thomas Trutschel)

Offenburg. Im Kampf gegen das Verbreiten von kinderpornografischen Bild- und Videodateien macht sich Landesjustizministerin Marion Gentges für einen gelockerten Datenschutz stark. Die Frist für das Speichern sogenannter Verkehrsdaten wie Rufnummern und Standortinformationen sei zu kurz, machte die CDU-Politikerin gegenüber der „Mittelbadischen Presse“ (Samstag) deutlich. Die Daten würden bei Telekomunternehmen gespeichert.

„Der EuGH lässt die anlasslose Speicherung solcher Daten zur Ermittlung schwerer Kriminalität zu“, sagte Gentges mit Blick auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Kinder würden vor laufender Kamera missbraucht und die Filme dann im Internet verkauft. „Dass wir das Video sehen, den Täter aber nicht ermitteln können, weil sein Datenschutz wichtiger ist als das kleine Kind, das ist schwer auszuhalten.“

Viele Hinweise aus den USA

In Baden-Württemberg bekommen Ermittler Gentges zufolge die meisten Hinweise auf Kinderpornografie und einem dahinter stehenden Kindesmissbrauch von der US-amerikanischen Institution NCMEC („National Center for Missing and Exploited Children“, deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder). Gentges sagte, im laufenden Jahr habe es aus den USA über 5.800 Hinweise gegeben.

Amerikanische Internetanbieter sind nach ergänzenden Angaben verpflichtet, Verdachtsfälle von Kinderpornografie an das US-Zentrum zu melden. Geht es um IP-Adressen in Deutschland, werden deutsche Ermittler informiert. Durch die vielen Hinweise aus den USA stieg auch in Deutschland die Zahl der Ermittlungen zu Besitz, Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsinhalten.

Razzia im Südwesten

Ende Oktober war das Cybercrime-Zentrum der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe mit einer Razzia gegen die Verbreitung von kinderpornografischen Bild- und Videodateien vorgegangen. Es gab nach früheren Angaben des Landeskriminalamtes Durchsuchungsbeschlüsse gegen 28 Tatverdächtige im Alter von 28 bis 75 Jahren. 25 Objekte im Südwesten wurden durchsucht.

(dpa/lsw)

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