Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Generalstaatsanwalt Brauneisen will eine krisenfeste Justiz
Stuttgart. Der scheidende Generalstaatsanwalt in Stuttgart, Achim Brauneisen, sieht die Demokratie derzeit nicht unmittelbar gefährdet. Doch sieht er „Tendenzen, dass sich Gefahren entwickeln könnten, die tatsächlich zu einer Schwächung der demokratischen Institutionen führen können“. Zum einen besorge ihn die Tendenz der Polarisierung der Gesellschaft, aber genauso die Einmischung von rechtsextremen Personen und auch Gruppierungen in allen möglichen Bereichen.
Er spricht sich dafür aus, ein landesweites Staatsschutzzentrum einzurichten. In der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gibt es die Zentralstelle Staatsschutz, dort werden unter anderem Terrorismus- und Staatsschutzverfahren bearbeitet. Brauneisen zufolge arbeitet die Zentralstelle auf der Ebene wie der Generalbundesanwalt, es gehe meist um Verfahren in Sachen Unterstützung von oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, derzeit meist im Ausland, die, der Generalbundesanwalt einleitet und an die Generalstaatsanwaltschaft abgibt.
Bundesverfassungsgericht soll geschützt werden
Alles andere werde in Baden-Württemberg derzeit von zwei Staatsschutzstaatsanwaltschaften, nämlich Stuttgart und Karlsruhe, bearbeitet, zum Beispiel schwere Fälle von Hasskriminalität. Brauneisen zufolge wäre es sinnvoll, „eine weitere Zentralisierung zu schaffen, wie das in vielen anderen größeren Bundesländern auch der Fall ist“. So könnten man praktisch „Baden-Württemberg-weit agieren, auch in Fällen, in denen eigentlich die Zuständigkeit bei einer erstinstanzlichen Staatsanwaltschaft liegt“.
Derzeit wird in der Justiz viel über den Schutz der Justiz gesprochen. Auch in Baden-Württemberg wurde zum Beispiel kürzlich über das Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften debattiert. Auf Bundesebene wird derzeit darüber gesprochen, wie das Bundesverfassungsgericht besser vor extremen Parteien geschützt werden kann.
Brauneisen verspricht sich von manchen Maßnahmen auf der Zeitschiene einen Erfolg
Zwar sei er kein Verfassungsexperte, so Brauneisen, aber vor dem Hintergrund der Gefährdung des Rechtsstaats „bin ich eindeutig der Auffassung, man sollte den Versuch unternehmen, das Bundesverfassungsgericht krisenfest zu machen“. Es gehe darum, bestimmte Strukturen etwa bei der Besetzung und der Amtszeit, gesetzlich so zu regeln – gegebenenfalls in der Verfassung – dass sie nicht ohne Weiteres veränderbar seien, für den Fall, dass extreme Kräfte in Regierungen kommen sollten, sagt Brauneisen.
„Das wird nicht immer und auf alle Zeit helfen, weil wenn es eine Zwei-Drittel-Mehrheit gibt, dann hilft gar nichts mehr“, sagt er. Aber es bringe – genauso wie die Abschaffung des Weisungsrechts bei den Staatsanwaltschaften – Zeit. „Es geht einfach viel, viel langsamer, bis dann eine Regierung etwas ändern könnte, wie das, wenn es nicht geregelt ist, möglich wäre“, sagt er.
Generalstaatsanwalt stuft gesellschaftlichen Druck als groß ein
Mit Blick auf das Weisungsrecht hat der Generalstaatsanwalt aber nicht den Eindruck, dass sich zeitnah etwas bewegt. „Das sehe ich nicht im Augenblick. Ich gehe nicht davon aus, dass Justizministerinnen und Justizminister am Weisungsrecht etwas ändern werden, ohne dass der Druck sehr groß wird“, sagt er. Wobei Brauneisen den gesellschaftlichen Druck schon jetzt als groß einstuft.
Mehr zum Thema: Für eine Strafverfolgung ohne Einflussnahme | Staatsanzeiger BW