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Finanzverwaltung profitiert besonders von KI
Ludwigsburg. In der Finanzverwaltung gibt es etliche Vorgänge, die wiederholt und standardisiert ablaufen, etwa Steuererklärungen. Ist das nicht ein ideales Einsatzgebiet für Künstliche Intelligenz (KI)? „Da KI nicht tagesformabhängig oder gar bestechlich ist, führt derselbe Input stets zu demselben Output. Stimmungsschwankungen, Sympathie oder irrationale Willkür sind keine Faktoren“, schreibt Christoph Schmidt, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg, in einem aktuellen Aufsatz in der Fachzeitschrift EGovernment.
Hohe Datenmengen sind von Vorteil für die Qualität der Ergebnisse
Überdies könne KI den Informationsstand und damit die Entscheidungsgrundlage von Finanzbeamten verbessern, indem sie bisher unzugängliche Datenmengen erschließt. Zum Ausspielen ihrer Vorteile benötige die KI enorme Datenmengen – die seien aber auch vorhanden. „Gerade die Finanzverwaltung besitzt durch das jährliche Besteuerungsverfahren umfassende historische, weitestgehend vergleichbare sowie aktuelle Daten“, so Schmidt. Auch seien „die Bearbeitungsprozesse der Steuerverwaltung hochgradig standardisiert“, was sie für den KI-Einsatz prädestiniere.
Derzeit sei das allerdings noch Zukunftsmusik und „digitale Zugänge als reine Informationsquellen gestaltet“. So böten etwa selbstlernende Chatbots den Steuerpflichtigen „einen unkomplizierten und angenehmen Dialog mit der Verwaltung“.Dabei ist viel mehr vorstellbar. Bei den internen Verarbeitungs- und Unterstützungsprozessen strebt die Finanzverwaltung mit Blick auf ihre begrenzten Ressourcen eine möglichst hohe Automatisierung an. Intelligentes Workflowmanagement, smarte Akten, Spracherkennung und maschinelle Übersetzungen sollen das Personal von Assistenztätigkeiten entlasten, sodass es sich auf die Kerntätigkeiten der Steuerverwaltung konzentrieren kann.
KI kann auch Alternativen und Spielräume aufzeigen
KI-Systeme könnten Daten und Informationen aufbereiten und Finanzbeamten Empfehlungen zum Ablauf des Verfahrens und seinen Spielräumen aufzeigen. Die KI kann auch Handlungsalternativen und Rechtsanwendungsvorschläge entwickeln und so eine Entscheidung vorbereiten.
Für Schmidt ist mitunter sogar „eine Vollautomatisierung vorstellbar, bei der das Entscheidungssystem autonom verbindliche Entscheidungen erlässt“. Damit entfielen für die Beschäftigten gerade als lästig empfundene, monotone Arbeiten.
Funktionsweise und Ergebnisse der KI müssten freilich nachvollziehbar sein. Denn, so schreibt Schmidt: „Die überzeugende Kontrolle von KI und das Vertrauen in ihre Ergebnisse ist essenziell für ihren Einsatz bei hoheitlichen Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen.“ (sta)