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Volksbegehren

Es wird noch einige Wochen dauern, bis das Volksbegehren zum XXL-Landtag startet

In einigen Wochen könnte es losgehen mit dem Volksbegehren gegen den XXL-Landtag der FDP. Der Verfassungsgerichtshof hat grünes Licht gegeben. Am Wahlverfahren und den Wahlkreisen bei der Landtagswahl im kommenden Jahr wird sich dadurch aber wohl nichts mehr ändern. 

Ist der Landtag zu groß? Es könnte bald ein Volksbegehren zum XXL-Landtag geben.

IMAGO/Arnulf Hettrich)
FDP-Fraktionsvorsitzender Hans-Ulrich Rülke will das Volksbegehren zum XXL-Landtag nun vorantreiben.

Stuttgart. Es ist bereits das zweite Volksbegehren gegen eine mögliche Vergrößerung des Landtags in Baden-Württemberg. Auslöser für die Diskussion ist das neue Wahlrecht. Die FDP fürchtet, dass es durch die Einführung der Zweitstimme, der Landeslisten und Stimmensplitting verstärkt zu Überhang- und Ausgleichsmandaten kommen könnte. Nachdem das Innenministerium das Volksbegehren als nicht zulässig abgelehnt hatte, kann es nun doch durchgeführt werden. Der Verfassungsgerichtshof des Landes gab der FDP recht.

Doch bis der Startschuss für das Volksbegehren fällt, werden wohl noch einige Wochen ins Land gehen. Davon geht zumindest FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke aus. „Nun erwarten wir eine Kontaktaufnahme durch das Innenministerium und werden den Beginn des Volksbegehrens breitestmöglich kommunizieren“, sagt Rülke. Seine Partei hatte den Weg über das Volksbegehren gewählt, nachdem sie sich im Landtag mit einem Vorschlag, die Wahlkreise zu vergrößern und deren Zahl zu verringern, nicht durchsetzen konnte.

Bürger dürfen selbst entscheiden

Das Urteil selbst bewerten die Liberalen „zunächst einmal als Sieg der Demokratie“. Nun dürften die Bürger selbst darüber entscheiden, ob sie einen kleineren Landtag wollten oder nicht. „In zweiter Linie ist es eine schallende Ohrfeige für Innenminister Thomas Strobl und für die Grünen, die ein zusätzliches teures Gutachten über den Landtag vorangetrieben hatten, um zu verhindern, dass die Bürger Parlamentssitze wegrationalisieren können“, sagt Rülke.

Rülke schätzt die Chancen für das Volksbegehren gut ein. Auch wenn ein ähnliches Vorhaben des Privatmanns Dieter Distler gerade erst gescheitert ist. Statt der notwendigen rund 770 000 Unterschriften hatte er lediglich 128 900 Unterschriften zusammenbekommen. Das habe weniger mit der mangenden Bereitschaft der Bevölkerung zu tun gehabt als vielmehr mit der mangelnden Bekanntheit des Volksbegehrens, ist Rülke überzeugt. „Zudem waren die Kommunen zum ersten Mal mit einer Amtssammlung konfrontiert, die Abläufe waren deshalb bisweilen etwas holprig. Wir rechnen damit, dass nun die Amtssammlung auf den Rathäusern besser vonstattengeht und das Thema auch innerhalb der Bevölkerung ein Stück weit besser bekannt ist“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende.

Er bedauert allerdings, dass ein etwaiger Volksentscheid erst zur Landtagswahl 2031 zum Tragen kommen kann. Denn für die Landtagswahl im kommenden Jahr reicht die Zeit nicht mehr, was auch der 15-monatigen Verzögerung durch die Ablehnung des Volksbegehrens und dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof geschuldet ist.

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