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Erneut Debatte um Teillegalisierung von Cannabis
Die Folgen der Teillegalisierung von Cannabis sorgen in der Justiz nach wie vor für viel Arbeit. So muss in Tausenden von Fällen geprüft werden, ob und wie sich die neuen Regeln zu Besitz, Konsum und Züchten von Cannabis auf das Strafmaß auswirken. Haft- und Geldstrafen wegen Cannabisdelikten, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind, werden ganz oder teilweise aufgehoben.
Dies war auch bei der Justizministerkonferenz vor einer Woche Thema. Die Erfahrungen mit dem seit 1. April geltenden Gesetz standen auf der Tagesordnung. Nach Überzeugung von Justizministerin Marion Gentges (CDU) verfehlt die Novelle ihr Ziel vollkommen: „Von der vom Bund angekündigten Entlastung der Gerichte durch das Cannabisgesetz kann bislang keine Rede sein“, sagte sie schon vor der Konferenz.
Genauso sieht das ihre Parteikollegin Felor Badenberg, Justizsenatorin in Berlin. Sie sieht knapp acht Monate nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis deutliche Rückschritte für die Bekämpfung des Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität. Das Gesetz sei ein Irrweg und müsse aufgehoben werden. Da dürften in der Justiz viele zustimmen.