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Elterninitiative klagt gegen Ablehnung von Volksbegehren
Stuttgart. Nach dem Veto des Innenministeriums gegen ein Volksbegehren für eine breit angelegte Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium klagt eine Elterninitiative nun gegen die Entscheidung. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg bestätigte Angang der Woche den Eingang eines entsprechenden Antrags gegen die Ablehnung der Zulassung des Volksbegehrens.
Mit der Klage will die Elterninitiative laut VGH erreichen, dass das Gericht die Zulässigkeit ihres Volksbegehrens feststellt. Wann eine Entscheidung in dem Verfahren fallen soll, ist noch unklar. Man strebe eine möglichst kurze Verfahrensdauer an, teilte das Gericht mit.
Das Innenministerium hatte dem Volksbegehren Ende Juli eine Absage erteilt. Die Durchführung eines solchen Begehrens sei nicht verfassungskonform, hieß es zur Begründung damals aus dem Ministerium. Das liege unteren anderem an den erheblichen Kosten, die der Gesetzentwurf im Fall einer Zustimmung bei einer Volksabstimmung verursachen würde. Zudem hätten in der Gesetzesbegründung die Kosten konkret als Geldbetrag genannt werden müssen, hieß es weiter.
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