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Windkraft

Einsprüche gegen Planungen sollen nur noch digital erfolgen

Ministerin Razavi will durch die Änderung verhindern, dass Massenstellungnahmen die Planungsverfahren verzögern.

Wer begründete Bedenken gegen den Bau eines Windrads hat, soll diese künftig digital vorbringen können.

IMAGO/Zoonar.com/Olaf Adebahr)

Stuttgart. Einsprüche bei Öffentlichkeitsbeteiligungen sollen nach dem Willen der grün-schwarzen Landesregierung künftig nur noch digital eingereicht werden dürfen. Die für die Landesentwicklung zuständige Ministerin Nicole Razavi (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage: „Bürgerbeteiligung sollte nicht dazu missbraucht werden, demokratisch beschlossene Projekte – wie etwa den Windkraftausbau oder ein neues Gewerbegebiet – zu verhindern.“ Die CDU-Politikerin verwies auf den jüngsten Fall in der Region Neckar-Alb, bei dem knapp 440 000 zumeist ähnliche Einsprüche gegen die Windkraft eingelegt worden sind. Sie wurden von den Bürgerinitiativen ausgedruckt und abgegeben.

Online-Formular für Einsprüche bei Raumordnungsplänen

Razavi sagte weiter, hier sei es also nicht darum gegangen, Argumente vorzutragen, sondern den Regionalverband mit der schieren Masse der Einwendungen lahmzulegen und somit seine Planungen zu verzögern oder gar zu verhindern. Die Regionalverbände müssten vor solchen Praktiken geschützt werden, auch um eine zügige Auswertung der ernst gemeinten Einwendungen sicherzustellen.

Aktuell arbeitet die Landesregierung an einer Änderung des Landesplanungsgesetzes. Mit diesen Änderungen soll sich das Kabinett noch im Dezember befassen. Dafür sollen die Regionalverbände bei der Veröffentlichung von Raumordnungsplänen ein Online-Formular anbieten. Einwendungen per Brief sollten künftig nicht mehr möglich sein, sie seien auch nicht mehr nötig. Für Menschen, die elektronische Kommunikation nicht nutzen können oder wollen, gibt es daneben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme direkt bei der Stelle vorzubringen, die den Planentwurf veröffentlicht hat, wie Razavi mitteilte. Für Landesbehörden wie die Regierungspräsidien, die Raumordnungsverfahren machen, wird das Anbieten eines Online-Formulars verpflichtend.

Zustimmung kommt von den Regionalverbänden

Die zwölf Regionalverbände im Südwesten begrüßen den Vorstoß der grün-schwarzen Landesregierung. Verbandsdirektor Matthias Proske sagte, dass Phänomen der Massenstellungnahmen sei bei den derzeit laufenden Planungsverfahren zur Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung in nahezu allen Planungsverfahren in Baden-Württemberg in mehr oder weniger starker Ausprägung aufgetreten.

Kritik am Vorgehen kam hingegen vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Landeschefin Sylvia Pilarsky-Grosch sagte, bei der Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen sollte nicht die Mehrarbeit der Verwaltung im Mittelpunkt stehen, sondern die Interessen der Bürger.

Der Bundesverband Windenergie erklärte: Generell sollten die Verfahren möglichst schnell und umfassend digitalisiert werden. Damit würde zugleich auch unterbunden, dass Anti-Windenergie-Initiativen wichtige Verfahren durch eine gezielte Überforderung der Behörden verzögerten. (lsw)

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