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Ungültige Wahl in Crailsheim

Ein Wahldebakel mit Ansage

Viermal wurde in Crailsheim darüber beraten, wie die Gemeinderatswahl mit oder ohne Unechte Teilortswahl rechtssicher werden kann. Viermal hat der Gemeinderat gegen eine Veränderung gestimmt – obwohl der Fall Tauberbischofsheim ein mahnendes Beispiel gewesen sein müsste. Ein Kommentar von Redakteur Philipp Rudolf.

Das Regierungspräsidsium Stuttgart hat die Gemeinderatswahl in Crailsheim für unültig erklärt.

Stadt Crailsheim)

Nach der ungültigen Wahl in Crailsheim kann niemand sagen, dass die Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart überraschend kam. Mehrmals hatte die Stadt in Ratssitzungen darauf hingewiesen, dass die Sitzzuteilung für die unechte Teilortswahl veraltet ist und die Wahl angefochten werden kann.

Die Stadt Tauberbischofsheim hat die bittere Erfahrung gemacht und musste die Wahl von 2019 wiederholen. Dieses Szenario hätte den Crailsheimern eine Warnung sein können. Alle Möglichkeiten, es zu verhindern, lagen auf dem Tisch.

Ein glückliches Händchen für die Sondersitzung

Dass jetzt ein unterlegener Gemeinderatskandidat Einspruch erhoben hat, ist sein gutes Recht. Das Gremium lieferte dafür die Steilvorlage, indem es alles beim Alten beließ.

Bleibt zu hoffen, dass die 43 Stadträte wenigstens in der Sondersitzung am Montag ein glückliches Händchen beweisen, wenn es darum geht, ob die Stadt gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums klagen soll. Entscheiden sie dafür, würde das zu einer jahrelangen Hängepartie führen.

 

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