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Kolumne

Ein Urteil mit weitreichender Signalwirkung

Es ist ein Urteil mit weitreichender Signalwirkung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg hat einer Gruppe von Schweizer Seniorinnen Recht gegeben, die ihrer Regierung vorgeworfen haben, nicht genug gegen den Klimawandel zu machen. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab am Dienstag der Klage der Klimaseniorinnen aus der Schweiz statt.

dpa/KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT)

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg hat am Dienstag einer Gruppe von Schweizer Seniorinnen Recht gegeben, die die ihrer Regierung vorgeworfen haben, nicht genug gegen den Klimawandel zu unternehmen. Die Richter verurteilten die Schweiz nun wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention.

Zwei weitere Klagen wies der Gerichtshof zurück. Sechs portugiesische Jugendliche hatten gegen Deutschland und 30 weitere europäische Länder geklagt, die Richter wiesen die Klage aus formalen Gründen ab. Auch ein ehemaliger Bürgermeister blieb mit seiner Klage erfolglos. Den Richtern zufolge fehle ihm die Opfereigenschaft, also dass er besonders betroffen sei.

Seniorinnen sind in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben berührt worden

Dies sahen die Richter dagegen bei den Schweizer Seniorinnen, die ebenfalls eine individuelle Betroffenheit geltend machten, gegeben. Die Frauen seien in ihrem Recht auf Privat- und Familienleben und in ihrem Recht auf ein faires Verfahren berührt worden, urteilte das Gericht.

Vor dem Gerichtshof kann nur klagen, wer selbst Opfer einer Menschenrechtsverletzung ist. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Es könnte dazu führen, dass die Schweiz ihre Anstrengungen beim Klimaschutz verstärken muss. Zwar bindet das Urteil zunächst nur die Schweiz, doch die Signalwirkung dürfte weitreichender sein.

Das Urteil könnte nicht nur europaweit zum Präzedenzfall werden

Das Urteil könnte zum Präzedenzfall für weitere Klimaschutz-Klagen werden, nicht nur in der EU. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Zum Europarat gehören neben den EU-Staaten auch Nationen wie die Türkei und Großbritannien.  

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