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Beschluss: Ein Ladekabel für alle Handys
Berlin. Auf Initiative Baden-Württembergs hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, mit einer nationalen Strategie und gesetzlichen Regelungen die Arzneimittelversorgung für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu verbessern. Dabei bräuchten vor allem die Apotheken mehr Handlungsspielraum: So müssten sie nach Rücksprache mit einem Arzt von nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen. Zudem sollten Apotheker künftig auch selbstständig Fiebersäfte herstellen dürfen.
(Drucksache 124/24, Entschließung)
V-Leute müssen geschützt bleiben
Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am 26. April in Berlin deutliche Kritik an einer von der Bundesregierung vorgesehenen Änderung der Strafprozessordnung geübt. Besonders der geplante Richtervorbehalt beim Einsatz verdeckter Ermittler sorgte für Verärgerung bei den Ländervertretern. „Wir laufen Gefahr, ein wichtiges Ermittlungsinstrument zu verlieren“, sagte Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU). Dies gelte erst recht für den Einsatz von Vertrauenspersonen. „Wenn uns ernsthaft daran gelegen ist, dass die Strafverfolgungsbehörden auch künftig noch Vertrauenspersonen einsetzen können, müssen wir den Richtervorbehalt streichen.“
(Drucksache 125/24, Entschließung)
Erfolgreich für den Bürokratieabbau
Baden-Württemberg hat sich im Bundesrat erfolgreich für einen Bürokratieabbau eingesetzt. So müssen deutsche Staatsangehörige in Hotels künftig keine Meldescheine mehr ausfüllen. Buchungsbelege sollen auf Wunsch der Länder nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. „Damit sparen die Unternehmen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten ein“, sagt Innenminister und Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU). „Konkret wird eine Entlastungswirkung von 595 Millionen Euro bei der Aufbewahrung in Papierform und 30,6 Millionen Euro bei der digitalen Aufbewahrung benannt“. „Wir müssen mehr wirtschaftliche Dynamik erzeugen, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können“, sagt Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). „Kleinteilige Bedenken, Gerechtigkeitsfragen in Einzelfällen, der Hang alles bis ins Kleinste zu regeln – davon müssen wir uns verabschieden.“
(Drucksache 129/24, Entschließung)
Einheitliche Ladekabel für Handys
In Deutschland wird es künftig für alle Mobiltelefone einheitliche Ladekabel geben. In der Sitzung des Bundesrats am 26. April beschlossen die Ländervertreter, dass Mobiltelefone, Tablets, E-Book-Reader und Digitalkameras künftig über einen einheitlichen Anschluss mit identischen Ladestandards aufgeladen werden sollen, nämlich eine so genannte USB-C-Schnittstelle. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden. Deswegen muss es künftig möglich sein, Mobiltelefone auch ohne Netzteil zu verkaufen.
(Drucksache 154/24, Beschluss)