Digitales Gesetzblatt: Staatsanzeiger bietet neues Informationsangebot
Stuttgart . Der Staatsanzeiger bietet auf seiner Website eine Rubrik mit Suchfunktion an, in der alle Neuerscheinungen des digitalen Gesetzblatts aufgeführt werden. Die Rubrik ist unter www.staatsanzeiger.de/neues-aus-der-gesetzgebung zu finden.
Digitales Gesetzblatt bietet umfassende Informationen
Die Rubrik enthält neben dem Datum der Veröffentlichung, dem Titel des Gesetzes oder der Verordnung und einem kurzen Hinweis auf den Inhalt auch einen Link zur vollständigen Fassung des Dokuments auf der Seite des Landes Baden-Württemberg. In der neuen Staatsanzeiger-Rubrik können Gesetzblatt-Ausgaben recherchiert und auf der Seite des Landes Baden-Württemberg geöffnet, heruntergeladen, gedruckt oder über einen Link geteilt werden. Die Inhalte stehen kostenlos zur Verfügung. Die Rubrik ist eine Möglichkeit, um sich gezielt über einzelne Gesetze oder Verordnungen zu informieren. Sie ist insbesondere für Bürgerinnen und Bürger geeignet, die sich für ein bestimmtes Thema interessieren oder einen konkreten Rechtsakt suchen.
Projekt „Digitales Kabinett“ führt zum digitalen Gesetzblatt
In Baden-Württemberg sind damit Gesetze und Rechtsverordnungen für alle kostenfrei digital zugänglich. Das kündigte Staatsminister Florian Stegmann (Grüne) im Landtag an, als er den Gesetzentwurf zur Änderung des Verkündungsgesetzes begründete . Die Modernisierung der Verwaltung sei ein zentrales Anliegen der Landesregierung, so Stegmann. Das Vorhaben werde im Rahmen des Projekts „Digitales Kabinett“ umgesetzt. Durch Ergänzung des Artikels 63 der Verfassung des Landes um den Absatz 5 wird die elektronische Form ermöglicht. Voraussetzung ist ein Gesetz, mit dem die Einzelheiten geregelt werden. Dazu braucht es ein Änderungsgesetzes zum Verkündungsgesetz. Durch die digitale Verkündung entfallen Kosten für Papier, Druck und Auslieferung.
Mehr zum Thema: Das digitale Gesetzblatt