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Zweites juristisches Staatsexamen 

Die E-Prüfung startet laut Justizministerium

Referendare können sich im Dezember beim zweiten juristischen Staatsexamen erstmals digital prüfen lassen. Die E-Prüfung soll laut Justizministerium ausgeweitet werden. 

Justizministerin Marion Gentges testete die neue Software beim Zukunftsforum Justiz.

Justizministerium BW)

Stuttgart. Referendare in Baden-Württemberg können künftig entscheiden, ob sie bei der zweiten juristischen Staatsprüfung zu Stift und Papier oder zum Laptop greifen, denn am 3. Dezember steht die Premiere der E-Prüfung an, wie das Justizministerium kürzlich mitteilte.

„Die Digitalisierung der juristischen Staatsprüfungen ist in einer zukunftsgerichteten Justiz unabdingbar und genießt hohe Priorität“, erläuterte die Ministerin für Justiz und Migration, Marion Gentges (CDU).

Die Anmeldequote für die E-Prüfung zeigt laut Ministerium, dass das Landesjustizprüfungsamt mit der Einführung am Puls der Zeit liegt: Für die kommende Prüfung im Dezember haben sich über 85 Prozent der 490 teilnehmenden Referendare für eine elektronische Bearbeitung der Klausuren entschieden. Die E-Prüfung wird in geräumigen und modernen Hallen in Freiburg, Mannheim, Filderstadt und Esslingen angeboten.

Referendare können sich im Demoportal mit der Software vertraut machen

Zur Vorbereitung auf die E-Prüfung steht den Referendaren seit Anfang des Jahres ein Demoportal zur Verfügung, so können sich mit der Software vertraut machen.

Das Landesjustizprüfungsamt arbeitet bei der Hardwareausstattung mit einem Unternehmen in Karlsruhe zusammen, das an allen Prüfungsstandorten den Aufbau und Betrieb einer leistungsfähigen Prüfungstechnik übernehmen wird. So werden mehrere redundante Hardwaresysteme eingesetzt, um den Abbruch der Prüfung ausschließen zu können. Auch ist technisch sichergestellt, dass die Referendare während der Prüfung keinen allgemeinen Zugang zum Internet haben.

Die E-Prüfung soll laut Justizministerium ausgeweitet werden

Perspektivisch soll es nicht bei der Digitalisierung der Zweiten juristischen Staatsprüfung bleiben: „Wir können unmittelbar mit der Einführung der E-Prüfung in der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung beginnen, sobald der Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellt“, sagte Gentges. Gleiches gilt der Justizministerin zufolge für die Umsetzung einer digitalen Korrektur samt Akteneinsicht, welche das Landesjustizprüfungsamt realisieren möchte, um sich gänzlich von den Papierakten verabschieden zu können.

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