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Interview: VGH-Präsident Malte Graßhof

„Die Diskussionen nicht zu aufgeregt führen“

Malte Graßhof ist seit einem Jahr Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim. Zugleich ist er ehrenamtlich Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Im Interview spricht er über die Herausforderungen, die diese Positionen mit sich bringen und über den Deutschen Juristentag im Herbst.

Malte Graßhof ist Präsident des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

Achim Zweygarth)

Staatsanzeiger: Das Grundgesetz gibt es seit 75 Jahren. Sind die grundgesetzlichen Abwehrkräfte des Staates angesichts der Herausforderungen heutzutage noch ausreichend?

Malte Graßhof: Uneingeschränkt. Wir haben ein Rechts- und Verwaltungssystem sowie eine Legislative, die grundrechtlich geradezu durchtränkt sind. Es gibt seit 75 Jahren eine gelebte Grundrechtskultur in Deutschland, das heißt, die Anwendung und Beachtung von Grundrechten ist der Verwaltung, der Rechtsprechung und den Parlamenten in Fleisch und Blut übergegangen. Ich glaube nicht, dass sich dieses grundrechtliche Denken ändern wird Das zeichnet unsere Abwehrkräfte aus.

Sie sind seit einem Jahr Präsident des VGH Mannheim. Es ist zuletzt gelungen, die Dauer der Asylverfahren zu halbieren. Können Sie das halten?

Zum 1. Juli werden wir 27 neue Stellen bekommen. Das ist ein wichtiger und wertvoller Schritt um die wachsende Zahl von Asylverfahren hoffentlich noch schneller als bisher zu entscheiden. Ich bin dem Justiz- und Finanzministerium dankbar, denn das wird uns enorm helfen. Nun liegt der Ball bei uns in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Könnte auch die Künstliche Intelligenz (KI) eine Hilfe sein?

Daran arbeiten wir. Das Justizministerium hat diverse KI-Projekte laufen und wir sind als Verwaltungsgerichtsbarkeit ganz vorne mit dabei. Wir haben zwei Vorschläge gemacht: Zum einen wollen wir die Verfahrensakten des BAMF automatisch auswerten, so dass sie leichter in unsere Gerichtsakten überführt werden können. Da steht jetzt schon die erste Testphase an. Zum anderen überlegen wir, ob wir die sogenannten Erkenntnismittel – das sind Sammlungen an Berichten über die Situation in den Herkunftsstaaten der Geflüchteten – mit KI besser auswerten können. Wir nutzen eine große Menge an Erkenntnismitteln, die oft aktualisiert werden; dabei könnte eine KI helfen, Veränderungen schneller zu identifizieren.

Es geht vor allem um Unterstützung.

Ja. Wir sind weit davon entfernt, dass eine KI Entscheidungsvorschläge macht oder gar selbst entscheidet. Das kann ich mir auch nicht vorstellen.

Welche Themen beschäftigen die Verwaltungsgerichtsbarkeit denn derzeit?

Was uns stark beschäftigt sind Verfahren, die im weitesten Sinne mit der Energiewende zusammenhängen. Hierbei geht es vor allem um die Planung und Errichtung von Windkraftanlagen. Der VGH hat einen zusätzlichen Senat eingerichtet, der auf solche Verfahren spezialisiert ist. Dieser hat sich bewährt. Dort können Verfahren, sobald sie entscheidungsreif sind, das heißt, alle erforderlichen Schriftsätze und Gutachten vorliegen, entschieden werden. Es gibt keine „Warteschlange“.

Sie sind im Ehrenamt Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Dieses steht selten im Fokus der Öffentlichkeit. Welches Urteil war für Sie bedeutsam?

In jüngster Zeit war sicherlich die Entscheidung zur Besetzung des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung von besonderer Bedeutung. Wir haben uns dabei mit Fragen beschäftigt, die sich auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene stellen und wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Etwas länger zurück liegt eine Reihe von wichtigen Entscheidungen über das Verhältnis der Landtagsabgeordneten zur Landtagspräsidentin. Es ging um die Sitzungsleitung und in welchen Fällen Ordnungsmittel verhängt werden können. Das zum war Ende der letzten Legislaturperiode, als es im Landtag unruhiger war.

Im Landtag wurde kürzlich ein neuer Verfassungsrichter gewählt, abweichend vom bisherigen Usus nicht nach Parteiproporz. Grüne, CDU, SPD und FDP haben sich zusammengetan und einen anderen Kandidaten gewählt als von der AfD vorgeschlagen. Das dürfte auch bei Ihnen aufschlagen.

Ja, angekündigt ist es. Und deshalb halte ich mich da zurück.

Politikredakteurin Jennifer Reich, Chefredakteur Rafael Binkowski und Malte Graßhof im Gespräch im Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg. Foto: Achim Zweygarth

Eine generelle Frage ist, wie man die Verfassung gegen Demokratiefeinde absichern kann. Sehen Sie unsere Verfassungsgerichtsbarkeit gut aufgestellt?

Auch da halte ich mich zurück. Denn es könnte sein, dass der Verfassungsgerichtshof in die Situation kommt, neue Regeln über die Richterwahl überprüfen zu müssen. Wichtig ist mir aber: Wir benötigen eine politische Kultur, die gesetzliche Regeln mit demokratischem Leben füllt. Diese Kultur ist in Baden-Württemberg stark. Es wird aber auch keine Regel geben, die diese politische Kultur kompensieren kann, wenn sie einmal verloren gegangen ist. Die von Ihnen angesprochene Resilienz-Debatte ist deshalb so kompliziert, weil man eben am Ende keine umgehungssichere Regel schaffen wird. Wir brauchen vor allem einen Konsens über die Art und Weise, wie wir Gremien oder eine Institution wie ein Verfassungsgericht besetzen.

Auf Bundesebene streiten die Parteien um einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts. Ist dies notwendig?

Diese Diskussion ist komplex, ein Problem könnte darin bestehen, dass man versucht, sich gegen die übernächste Gefahr zu schützen, aber damit die nächste Gefahr möglicherweise verschärft. Das heißt, wenn wir jetzt eine Zweidrittelmehrheit in der Verfassung für die Richterwahl vorsehen, dann sind wir dagegen geschützt, dass eine einfache parlamentarische Mehrheit das Gericht dominiert. Die nächste Gefahr könnte ja aber sein, dass es eine Blockade der Wahl durch eine Sperrminorität von etwas über einem Drittel gibt. Und genau diese Sperrminorität von nur einem Drittel würde durch das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit erheblich gestärkt werden. Das heißt, man muss unbedingt eine Kompensationslösung für diese Situation der Blockade finden, einen Plan B sozusagen. Und das ist gar nicht so einfach. Und natürlich können solche Blockaden von ganz unterschiedlichen politischen Lagern ausgehen.

Daher wird wohl auch so leidenschaftlich debattiert.

Im Augenblick muss man aufpassen, dass man die Diskussion nicht zu aufgeregt führt. Andererseits braucht es ein politisches Momentum, um Veränderungen zu erzielen. Die Balance zwischen einer Debatte in Ruhe, aber gleichzeitig einer mit Erfolgsaussichten, ist nicht einfach zu finden.

Sie leiten zwei Gerichte, in zwei Städten. Das ist auch nicht so einfach, oder?

Sie haben Recht, das ist eine Mehrbelastung, aber es macht sehr viel Freude. Das Gute ist, als VGH-Präsident habe ich sowieso eine Reihe von Verpflichtungen in Stuttgart, da lassen sich auch einige Termine verbinden.

Als wäre das nicht genug, sind Sie auch Vorsitzender des Ortsausschusses des 74. Deutschen Juristentags, der im Herbst in Stuttgart stattfindet. Was erwartet uns?

Der Juristentag ist die zentrale juristische Veranstaltung in der Bundesrepublik Deutschland. Vergleichbares gibt es wohl kaum in einem anderen Land. Das Ziel besteht darin, zu verschiedenen Rechtsgebieten rechtspolitische Vorschläge zu entwickeln. Im Vorfeld werden die Themen identifiziert und diese werden dann sehr aufwendig von Experten durch Gutachten vorbereitet. Auf dem Juristentag werden deren Thesen offen diskutiert, am Ende wird abgestimmt und es werden rechtspolitische Empfehlung abgegeben, die in der Vergangenheit immer wieder Gehör gefunden haben.

Welche Themen stehen im Fokus?

Besonders spannend finde ich das Thema der gesetzlichen Krisenbewältigung, zum einen im Rückblick auf die Pandemie, aber auch im Ausblick auf den Klimawandel. Behandelt wird etwa die Frage, wie staatliche Leistungen besser an die Leistungsempfänger übermittelt werden können. Das war während der Pandemie ein großes Thema, das in der Öffentlichkeit aber nur am Rande bemerkt wurde. Daraus ergeben sich auch Auswirkungen auf die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern. Es geht aber auch um die Strukturen der Katastrophenbewältigung, etwa der Kompetenzverteilung. Weiterhin wird erörtert werden, ob man Regeln finden kann, um den Kampf gegen den Klimawandel gesellschaftsrechtlich zu befördern. Daneben werden natürlich auch sehr aktuelle Themen aus anderen Rechtsgebieten behandelt. Schon das Tagungsprogramm ist lesenswert!

Das Gespräch führten Rafael Binkowski und Jennifer Reich

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