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Die DFL sollte an den Polizeikosten beteiligt werden
Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen dürfen an die Deutsche Fußball Liga (DFL) weitergegeben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe entschieden. Eine gute Entscheidung. Denn wieso soll der Steuerzahler für die Sicherheit einer kommerziellen Veranstaltung bezahlen?
Gerade mit Blick auf die Hochrisikospiele ist das Bundesverfassungsgericht der Auffassung, dass der Anlass für den besonderen Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften das Fußballspiel sei, dieses müsse dem Veranstalter zugerechnet werden. Das Gericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass die Bundesligaklubs als kommerzielle Veranstalter vom Einsatz der Polizeikräfte profitieren. Es sei gerechtfertigt, bei besonders gefährdeten Spielen die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
Es bleibt abzuwarten, was Baden-Württemberg aus dem Urteil macht
Ähnlich hatte das Bundesverwaltungsgericht seine damalige Entscheidung begründet. 2014 hatte Bremen eine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen. Daraufhin bekam die DFL Rechnungen zu Einsätzen bei Hochrisikospielen, die Werder Bremen ausgerichtet hatte. Die DFL hielt dies für verfassungswidrig und klagte durch alle Instanzen. 2019 unterlag sie beim Bundesverwaltungsgericht, das entschied, dass die DFL an den Polizeikosten beteiligt werden darf. Daraufhin legte der Fußballverband Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Ohne Erfolg. Nun bleibt abzuwarten, was das Land aus dem Urteil macht.