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Die AfD darf in Baden-Württemberg weiter beobachtet werden

Der Landesvorsitzende der AfD, Emil Sänze (Mitte), war am Dienstag bei der Verhandlung im Verwaltungsgericht Stuttgart dabei. Er sieht sieht seine Partei stigmatisiert.
dpa/Bernd Weißbrod)Seit wann und warum beobachtet der Verfassungsschutz die AfD?
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hat den Landesverband der AfD im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt „im Phänomenbereich Rechtsextremismus“ erhoben und dies in einer Pressemitteilung öffentlich gemacht. Hintergrund dieser Entscheidung ist die vom Verwaltungsgericht Köln bestätigte Erhebung der Gesamtpartei der AfD zum Beobachtungsobjekt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im März 2021 (Az.: 13 K 326/21). Der AfD-Landesverband könne nicht isoliert vom Bundesverband der Partei betrachtet werden. Maßgeblich für die Erhebung der Gesamtpartei der AfD zum Verdachtsfall waren der Einfluss des formal aufgelösten „Flügels“ sowie der „Jungen Alternative“ auf die Partei.
Warum klagt die AfD gegen das Landesamt für Verfassungsschutz?
Es will erreichen, dass die Beobachtung zurückgenommen wird. Aus Sicht der Südwest-AfD wird der Verfassungsschutz zur Diskreditierung politischer Konkurrenten eingesetzt. Die Beobachtung sei unangemessen und desavouierend, wie einer der beiden Landesvorsitzenden, Emil Sänze, am Dienstag sagte. Man sehe die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, weil man seit Jahren stigmatisiert werde.
Welche Entscheidungen liegen bereits vor?
Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hatte die Klage der AfD bereits im November 2023 in einem Eilverfahren zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde im November 2024 vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim bestätigt. In der Begründung hieß es, dass es tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gebe, weil Mitglieder der AfD für „einen ethnischen Volksbegriff“ einträten. Zudem sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund sowie für die Herabwürdigung von Muslimen.
Worum geht es nun im Hauptsacheverfahren?
Auf Antrag der AfD, der zunächst nicht weiter begründet wurde, wird nun das Hauptsacheverfahren wieder aufgenommen. Darüber wurde diese Woche vor dem Verwaltungsgericht mündlich verhandelt. Es geht darum, ob das VG Stuttgart eine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zulässt. Unter anderem ist aus Sicht der AfD zu klären, ob ein Gesamtbild möglich sei, wenn Teile des Berichts vom Landesamt für Verfassungsschutz, der für die Beweisführung vorgelegt wurde, geschwärzt seien. Daher liege die Vermutung nahe, meint Sänze, dass nicht objektiv und neutral gesammelt würde, sondern einseitig belastend. Er vermutet, dass die geschwärzten Bereiche die AfD entlasten könnten.
Der Präsident des VG Stuttgart, Jan Bergmann, erklärte dagegen, dass es nicht unüblich sei, dass Verfassungsschutzberichte in Teilen geschwärzt seien, des Geheimschutzes wegen. Der Verfassungsschutz verweist darauf, dass sich die Anhaltspunkte, die man habe, auf öffentliche Beiträge bezögen, etwa in den sozialen Medien. Dazu könne sich die Partei Stellung beziehen. Die Opferrolle der AfD wolle man daher nicht anerkennen. Es werde das Bild eines Überwachungsstaates gezeichnet, der aus Sicht des Verfassungsschutzes mit der Realität nichts zu tun habe. Die Äußerungen der Mitglieder seien gedeckt durch die Meinungsfreiheit, findet dagegen Sänze. Bei anderen Parteien würde derartige Äußerungen nicht auf diese Weise bewertet.
Wie geht es nun weiter?
Die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat nach der mündlichen Verhandlung diese Woche die Klage des AfD-Landesverbands abgewiesen. Die Berufung wurde zugelassen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor.
Welche Reaktionen gibt es auf die aktuelle Entscheidung?
Das Innenministerium begrüßt das Urteil. „Seit Jahren will die AfD den Anschein der Bürgerlichkeit wahren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat bestätigt: Es gibt gute Gründe, dass der Verfassungsschutz die AfD in Baden-Württemberg beobachtet“, teilte Innenminister Thomas Strobl am Donnerstag mit. „Die AfD hat Verbindungen in den Extremismus. Der Verfassungsschutz ist kein politisches Kampfinstrument.“ Sein Auftrag sei der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und damit aller im Land lebenden Menschen. „Dabei entscheidet der Verfassungsschutz auf rechtlicher Grundlage – auch das hat das Verwaltungsgericht jetzt bestätigt“, so Strobl weiter.
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Verwaltungsgericht Stuttgart: Verfassungsschutz darf Südwest-AfD beobachten