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Der Klimaschutz wird zunehmend Sache der Gerichte
Es ist erneut ein weitreichendes Urteil zum Klimaschutz, diesmal kommt es vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Vergangene Woche urteilten die Richter dort, dass die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung nicht ausreichend sei.
Sie sehen es als erwiesen an, dass die aktuellen Maßnahmen der Ampel nicht ausreichten, um das sich selbst gesteckte Ziel von 65 Prozent CO2-Reduktion bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
Richter befassen sich mit Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Dabei ging es vor allem um das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Dieses legt fest, wie die CO2-Reduktion erreicht werden soll. Mit welchen Maßnahmen das Ziel erreicht werde, stehe der Bundesregierung frei, so auch das Oberverwaltungsgericht.
Erst Anfang April gab es ein bemerkenswertes Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser stellte in seinem Urteil in Sachen Klimaseniorinnen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest. Die Schweiz ist laut Gericht ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachgekommen.
In der Schweiz wird eine hitzige Debatte geführt
In der Schweiz ist nach dem Urteil eine hitzige Debatte ausgebrochen. Manche Politiker kritisieren die Richter, beklagt wird quasi ein Angriff auf die nationale Souveränität. Rechte Kräfte nutzen es für sich, die SVP fordert gar, dass die Schweiz aus dem Europarat austreten solle.
Ein Grund mehr für eine sachorientierte Debatte und das Vorantreiben des Klimaschutzes.
Ein Urteil mit weitreichender Signalwirkung | Staatsanzeiger BW