Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Kommentar

Grundschulen: Der Ganztag sorgt weiter für Streit

Nachdem der Städtetag mit Blick auf den schleppenden Ausbau der Ganztagsgrundschulen einen Brief ans Kultusministerium geschickt hat, geht dieses nun in die Offensive. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen rasch wieder dazu übergehen, gemeinsam das Problem zu lösen. 

Bis 2026 soll es für Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Es fehlt aber an Angeboten.

dpa/ SZ Photo/Stephan Rumpf)

Keine Pflicht, sondern ein Angebot, das Familien, Flexibilität ermöglichen soll: Das Ganztagsförderungsgesetz der Bundesregierung sieht die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab 2026 vor. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch haben. Der Anspruch soll in den Folgejahren ausgeweitet werden, ab August 2029 soll jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs stellt alle Beteiligten vor Herausforderungen, die nur gemeinsam gemeistert werden können, verkündete das Kultusministerium Ende 2023. Das klang vielversprechend und machte Hoffnung, dass man sich der Herausforderung stellen würde. Gemeinsam. Zumal es für viele Familien wirklich um etwas geht. Und doch sorgt das Thema Ganztag nun einmal mehr für Streit. Zuletzt aufgrund des Losverfahrens, mit dem Fördergelder zugeteilt werden sollen. Man hat nicht den Eindruck, dass alle an einem Strang ziehen.

Nachdem der Städtetag sich mit einem Brandbrief an das Kultusministerium gewandt hat, geht dieses nun in die Offensive: Die Landesregierung trage nicht die Verantwortung, vielmehr sei auch der Bund in der Pflicht, der das Gesetz verabschiedet hat. Und überhaupt sei das Thema Ganztag auch in den Kommunen vielerorts vernachlässigt worden.

Der Städtetag wehrt sich, weist die Verantwortung von sich. Denn wer bestellt, solle auch bezahlen – zumindest anteilig. Gemein ist allem Akteuren – Bund, Land und Kommunen – dass es an Geld und Personal fehlt. Ein schlechter Stern, unter dem der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung da steht.

Wie schwierig ein Rechtsanspruch umzusetzen ist, ist seit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz bekannt. Und den letzten beißen die Hunde, beziehungsweise den letzten erreichen die Klagen. Und das sind die Kommunen.

Bereits seit 2014, seit zehn Jahren, sind Ganztagsgrundschulen im Schulgesetz verankert. Dafür stellt das Land zusätzliche Lehrerwochenstunden bereit. Doch mangelt es vielerorts an Lehrern. Immerhin kommt nun Bewegung hinein, wenn es um die Anrechnungsstunden für die Schulleitung geht, wenn diese das Ganztagsmanagement übernimmt. Dies war bislang sehr gering.

Gemeindetagspräsident Steffen Jäger hat Anfang des Jahres davor gewarnt, Bürgern Versprechen zu machen, die nicht gehalten werden können. Recht hat er, denn wenn es zu oft bei leeren Versprechen bleibt, schwächt dies das Vertrauen in den Staat. Genauso wenig mögen Bürger – und Wähler – wiederkehrenden Streit. Davon gibt es in Berlin genug. Die Probleme müssen auf Sachebene gelöst werden.

Mehr zum Thema: Der Städtetag schreibt einen Brandbrief an Schopper | Staatsanzeiger BW

Der Streit um die Förderung von Ganztagsgrundschulen geht weiter | Staatsanzeiger BW

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch