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Aus dem Bundesrat

Der Bundesrat winkt die Krankenhausreform durch 

Am Freitag hat der Bundesrat unter anderem die Krankenhausreform passieren lassen. Dies sorgt auch in Baden-Württemberg für Unmut, denn Gesundheitsminister Manne Lucha zufolge beinhalte das Gesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch Fehler. 

Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen wird bis zu einer maximal zulässigen Bruttoleistung von 30 kW vereinheitlicht.

dpa/CHROMORANGE/Udo Herrmann)

Krankenhausreform durchgewunken

Der Bundesrat hat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur umstrittenen Krankenhausreform verzichtet. Während der turbulenten Sitzung hatte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) seine Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) entlassen, bevor diese sich gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses aussprechen konnte. Mehrere Länder stimmten ungültig ab, weil sich Koalitionspartner nicht einigen konnten. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) bedauerte die Entscheidung der Länderkammer. Denn das Gesetz von Karl Lauterbach habe immer noch Fehler, etwa „die konkrete Ausgestaltung der Vorhaltevergütung, die unzureichende Berücksichtigung der Planungshoheit der Länder und die unzureichenden Verbesserungen bei der Betriebskostenfinanzierung durch den Bund.“ Kritik kam auch von der FDP: Für Jochen Haußmann wurde eine Chance auf Verbesserung der Krankenhausreform verpasst.  

(Drucksache 532/34, Beschluss)

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen vereinheitlicht

Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung in Berlin dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Es enthält eine Vielzahl von Neuregelungen im Steuerrecht: So wird die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen bis zu einer maximal zulässigen Bruttoleistung von 30 kW vereinheitlicht. Die als Sonderausgaben zu berücksichtigen Kinderbetreuungskosten werden von zwei Dritteln auf 80 Prozent, der Höchstbetrag von 4000 auf 4800 Euro erhöht. Und für Pflege- und Betreuungsleistungen werden künftig Rechnungen und unbare Zahlungen Voraussetzungen für Steuerermäßigungen sein.  

(Drucksache 529/24, Beschluss)

Keine härteren Strafen für Angriffe auf Rettungskräfte

Baden-Württemberg ist mit einem Antrag gescheitert, höhere Strafen bei Angriffen auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte zu verhängen. Eine Erhöhung der Mindeststrafe für Widerstand auf Vollstreckungsbeamte von sechs Monaten auf ein Jahr fand in der Länderkammer ebenso wenig eine Mehrheit wie die Forderung nach härterer Bestrafung von Angriffen auf Rettungskräfte.  

(Drucksache 456/24 Beschluss)

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