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Notfallversorgung 

Das neue Rettungsdienstgesetz verzögert sich

Das Innenministerium wertet derzeit die Ergebnisse der Verbandsanhörung aus. Die CDU-Fraktion hat den Gesetzentwurf inhaltlich mit Praktikern bei einem Symposium beraten. 

Viele Praktiker nahmen an dem Symposium zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes im Landtag teil. Veranstaltet wurde es von der CDU-Fraktion. Foto: CDU-Fraktion

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Stuttgart. Ursprünglich sollte der Entwurf für das neue Rettungsdienstgesetz bereits im Herbst im Parlament beraten werden. Bis es tatsächlich soweit ist, dürfte es noch einige Wochen dauern, denn die Anhörungen brauchen laut Innenministerium länger als geplant. „Die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes ist auf großes Interesse gestoßen“, teilt eine Sprecherin des Ministeriums mit.

Daher seien in der Verbandsanhörung und im Beteiligungsportal viele Anregungen eingegangen. „Die Stellungnahmen werden derzeit geprüft, ausgewertet, bewertet und teilweise in den Entwurf übernommen, der dadurch an manchen Stellen nochmals angepasst wird.“

An der Veranstaltung im Landtag nahmen viele Praktiker teil

Thomas Blenke, Staatssekretär im Innenministerium, kündigte Ende vergangene Woche an, dass die Gesetzesnovelle in den nächsten Monaten in den Landtag eingebracht werden soll. Er nahm, wie auch Innenminister Thomas Strobl (beide CDU), an einer Veranstaltung der CDU-Fraktion zur Zukunft der Notfallversorgung im Landtag teil. 300 Teilnehmer waren im Landtag und digital dabei. Darunter viele Praktiker.

In Vorträgen wurden verschiedene Aspekte behandelt. So sprach etwa Hans-Jörg Busch, der Leiter des Zentrums für Notfall- und Rettungsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg darüber, wie die Patientensteuerung künftig verbessert werden kann. Dies wird in Freiburg bereits seiner einer Weile erprobt, alles werde „aus Patientensicht gedacht“.

Im ersten integrierten Notfallzentrum soll für Patienten alles einfach, klar und verständlich sein. Man habe einen gemeinsamen Tresen für den ambulanten, hausärztlichen Bereich und den stationären Notfallbereich. Von da aus werden Patienten dann weitergeleitet, dorthin, wo sie die Versorgung bekommen, die sie auch tatsächlich benötigen, wie Busch erklärt. Eine bessere Patientensteuerung will auch die Landesregierung erreichen. Der Aspekt soll im neuen Rettungsdienstgesetz berücksichtigt werden, aber auch das Leitstellen- und Katastrophenschutzgesetz soll entsprechend angepasst werden, wie Strobl bei der Veranstaltung sagte.

Forscher suchen nach Kriterien für die Rettungsdienstplanung

Ein weiteres Thema war unter anderem das Projekt EVRALOG, das am Karlsruher Institut für Technologie läuft. Die Wissenschaftler beschäftigen sich damit, wie die rettungsdienstliche Planung künftig aussehen kann. Es geht um die Entwicklung und Validierung von Planungskriterien als Grundlage für eine landeseinheitliche Planungsmethodik im Rettungsdienst. Die Wissenschaftler wollen erreichen, dass die Auswirkungen neuer Planungsstrategien dargestellt werden können, um so zu sehen, wie sich Änderungen auf Disposition, Standortwahl und Rettungsdienstbereiche auswirken.

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