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Bundesrat

Bundesrat sichert Deutschlandticket und Arbeitsmarktintegration

Der Fortbestand des Deutschlandtickets, schnellere Integration von Asylbewerbern: Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat noch einige Beschlüsse gefasst.

Die Mitglieder des Bundesrats während ihrer letzten Sitzung des Jahres am 20. Dezember 2024.

dpa/dts-Agentur)

In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat über eine Reihe eigener Initiativen entschieden. Zudem hat der Bundesrat Stellung zu einer Vielzahl von Gesetzesvorhaben der Bundesregierung genommen.

Am 20. Dezember 2024 fand auch die jährliche Gedenkstunde für die von den Nationalsozialisten verfolgten Sinti, Roma und Jenischen statt. Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger erinnerte in ihrer Gedenkansprache eindringlich an die Schrecken des sogenannten „Auschwitz-Erlasses“ und rief zur Verantwortung in der Gegenwart auf.

Schutz des Bundesverfassungsgerichts: Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu

Der Bundesrat hat einer Grundgesetzänderung zugestimmt, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt werden soll.

Mit der Verfassungsänderung werden wichtige Regelungen zum Status und zur Arbeit des Bundesverfassungsgerichts ins Grundgesetz aufgenommen. Diese finden sich bisher nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz – einem einfachen Einspruchsgesetz, das jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Sind sie hingegen erst einmal im Grundgesetz verankert, können sie nur noch mit einer Verfassungsmehrheit geändert werden, benötigen also die Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln des Bundesrates.

Mit der Grundgesetzänderung wird der Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan verfassungsrechtlich verankert. Gleiches gilt für die Bindungswirkung seiner Entscheidungen, dass also der Staat und alle seine Institutionen die Urteile und Beschlüsse des Gerichts beachten müssen.

Fortbestand des Deutschlandtickets gesichert

Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Änderungen am Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet unter anderem die gesetzliche Grundlage für die staatlichen Zuschüsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.

Das zum 1. Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket gilt für den gesamten deutschen Nahverkehr. Bund und Länder subventionieren das Ticket mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Nicht aufgebrauchte Bundesmittel aus dem Jahr 2023 dürfen nach der Gesetzesänderung auch im Jahr 2024 zur Finanzierung des Deutschlandtickets verwendet werden – dies war bisher ausgeschlossen. 

Anders als bei der Einführung des Deutschlandtickets ist dessen künftiger Preis nicht im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben. Die Verkehrsminister hatten sich im September die Erhöhung des Ticketpreises auf 58 Euro ab Januar 2025 geeinigt. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Schnellere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

Ein Beschluss des Bundesrats soll Asylbewerber schneller in den Arbeitsmarkt integrieren können.

Der Entwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern zurück und sieht Änderungen im Asylgesetz vor. Die Neuregelungen sehen vor, dass grundsätzlich jedem Ausländer während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhängig von der Art der Unterbringung. Bisher gilt dies nur für Asylbewerber, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Ausländern, die verpflichtet sind, in einer solchen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, kann derzeit frühestens nach sechs Monaten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet werden.

Deutschland sei aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten an seiner Belastungsgrenze angelangt, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die finanziellen Ressourcen von Ländern und Kommunen seien nahezu vollständig ausgeschöpft. Gleichzeitig trügen Migrantinnen und Migranten als Menschen und als Fach- und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei. Um einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben anderen Maßnahmen notwendig, arbeitsfähigen Asylbewerbern möglichst frühzeitig den Zugang zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ermöglichen.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird nun in den Bundestag eingebracht, der sodann darüber entscheidet. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gesetzliche Fristen, wie schnell sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.

Bundesrat fordert Anpassungen zur Sicherung der deutschen Autoindustrie

Auf Initiative des Saarlandes hat der Bundesrat eine Entschließung zur Automobilindustrie gefasst. Die Automobil- und Zulieferindustrie sei der bedeutendste Industriezweig Deutschlands, heißt es in der Entschließung. 

Die Länder appellieren an die Bundesregierung, auf EU-Ebene Verhandlungen aufzunehmen, um das Stufenmodell der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge anzupassen. Flottengrenzwerte gelten für jeden Fahrzeughersteller für den Durchschnitt aller seiner in der EU neu zugelassenen Pkw. Das geplante Absenken der CO2-Flottengrenzwerte ab Januar 2025 sieht der Bundesrat kritisch, da mögliche Strafzahlungen die europäische und deutsche Automobilindustrie in der aktuellen Lage belasteten. Deshalb seien die entsprechenden Strafzahlungen im Jahr 2025 auszusetzen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Bundesrat stimmt Steuerfortentwicklungsgesetz zu

Das Steuerentwicklungsgesetz soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung. Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen.

Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Stellungnahme zum Vergaberecht

Kurz vor Ende der Legislaturperiode des Bundestages hatte der Bundesrat noch die Gelegenheit, zu zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Diese Chance ergriff er beispielsweise bei der geplanten Reform des Vergaberechts sowie dem Tariftreuegesetz , das darauf zielt, öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen zu vergeben, die nach Tarif zahlen. Die Länder äußerten sich auch zu den Regierungsplänen für ein verlässliches Hilfssystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt , zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Reform der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen mit höheren Entschädigungsansprüchen bei fehlerhaften Inhaftierungen. (sta)

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Lesen Sie alle Beschlüsse in voller Länger auf der Website des Bundesrats: 

Bundesrat – 1050. Sitzung am 20. Dezember 2024 

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