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Bundesrat macht den Weg frei für Tempo 30

Tempo 30, Video-Gerichtsverhandlungen, Messerkriminalität: Auch an diesem Freitag enthielt die Tagesordnung des Bundesrats den einen oder anderen Aufreger. 

Wenn Kommunen Tempo 30 anordnen, müssen sie es gut begründen. Das wird jetzt einfacher.

dpa/Sascha Steinach)

Berlin. Vor dem Einstieg in die Tagesordnung gedachte der Bundesrat am Freitag in Berlin mit einer Schweigeminute des in Mannheim bei einem Messerangriff getöteten Polizisten Rouven Laur.

Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss

Im Anschluss stellten die Berichterstatter die Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss vom 12. Juni 2024 vor. Der Bundesrat billigte daraufhin das Gesetz zu Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und stimmte den Änderungen am Bundeschienenwegeausbaugesetz , am Onlinezugangsgesetz sowie am Straßenverkehrsgesetz abschließend zu. Zum Schienenausbau fasste er eine ergänzende Entschließung , in der er die Bundesregierung auffordert, die Regionalisierungsmittel zeitnah deutlich zu erhöhen.

Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes erleichtert es Kommunen, Tempo-30-Zonen einzurichten. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zeigte sich erfreut. Er kommentierte: „Es ist gut und richtig, dass die Kommunen nun mehr Freiraum für Verkehrsmaßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Klima bekommen. Ein breites Bündnis aus mehr als 1000 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern verschiedener Parteien hatte sich wiederholt dafür stark gemacht. Wir haben ihr Anliegen sehr gern unterstützt.“

Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) begrüßte die Einschränkungen, der der Bundesrat bei Videoverhandlungen durchgesetzt hat. „Die Möglichkeit, dass Gerichtsverhandlungen vom heimischen Sofa aus geleitet werden können oder das Streaming von Gerichtsverhandlungen im Internet sind zu Recht vom Tisch.“ Die Anrufung des Vermittlungsausschuss durch die Länderkammer habe sich gelohnt.

Gesetze aus dem Bundestag

Grünes Licht gaben die Länder auch für das Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen bei Kinderpornographie , die Änderung des Konsumcannabisgesetzes und das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz . Diese können nun ausgefertigt und verkündet werden und sodann in Kraft treten.

Initiativen der Länder

Der Bundesrat beschloss, einen Gesetzesentwurf zur Beschränkung der Laienverteidigung im Strafprozess beim Bundestag einzubringen. Des Weiteren fasste er Entschließungen unter anderem zur Bekämpfung der Messerkriminalität , zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung sowie zum Ausbau der deutsch-polnischen Begegnungen . Erstmals vorgestellt wurde eine Gesetzesinitiative zur Widerspruchslösung bei der Organspende .

Gesetzentwürfe und Verordnungen

Im sogenannten ersten Durchgang nahm der Bundesrat zu vier Vorhaben der Bundesregierung Stellung, unter anderem zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren .

Verordnungen

Die Länder stimmten zudem acht Verordnungen aus der Feder der Bundesregierung zu, darunter die Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2024, die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und der Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes . Hierzu fasste der Bundesrat eine begleitende Entschließung mit dem Ziel, den Missbrauch von Lachgas als Partydroge zu bekämpfen.

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