Bundesrat erlaubt Public Viewing bei Europameisterschaft
Berlin. Zu den sechs Vorlagen aus dem Bundestag gehören das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag, Änderungen am Klimaschutzgesetz, die Reform des Namensrechts sowie ein Gesetz zum neuen Straftatbestand unzulässige Interessenwahrnehmung. Die Länderkammer brachte gleich vier eigene Gesetzentwürfe auf den Weg: zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung, zum elektronischen Datenabruf aus dem Schiffsregister, zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und zum datenschutzrechtlichen Goldplating im Wettbewerbsrecht. Drei weitere Gesetzentwürfe wurden im Plenum vorgestellt: der hessische Vorschlag zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität, der Gesetzentwurf aus Sachsen und Schleswig-Holstein für einen besseren strafrechtlichen Schutz von Amts- und Mandatsträgern sowie die Initiative aus Bayern zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes.
Die Länderkammer fasste drei Entschließungen, unter anderem zur finanziellen Verantwortung des Bundes bei der Kindertagesbetreuung. In Anwesenheit von Mitgliedern des polnischen Senats wurde in einer breiten Debatte eine Entschließung zum Ausbau der deutsch-polnischen Begegnungen vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zugewiesen. Im ersten Durchgang nahm der Bundesrat Stellung zu vier Gesetzentwürfen der Bundesregierung, darunter das geplante Medizinforschungsgesetz und das Gesetz zu Änderungen beim Befristungsrecht für die Wissenschaft. Er äußerte sich auch zu europäischen Richtlinien und Verordnungen, wie dem Vorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Schließlich hat der Bundesrat einigen nationalen Verordnungen zugestimmt und dadurch unter anderem den Weg für das Public Viewing bei der Europameisterschaft 2024 freigemacht.