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Bundesrat

Bundesrat billigt neues Personenstandsrecht

Die Länder wollen IP-Adressen speichern, der Bundesrat kritisiert das Medizinforschungsgesetz und beschließt Änderungen im Personenstandsrecht - das waren die wichtigsten Ergebnisse der jüngsten Sitzung der Länderkammer in Berlin.

Der Bundesrat tagte Mitte Mai.

dpa/Robert Schmiegelt/Geisler-Fotopress)

Länder wollen IP-Adressen speichern

Auf Initiative von Hessen diskutierte der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes, der eine Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität vorsah. „Hier geht es um schwerste Straftaten – Sexualdelikte, Mord und Totschlag“, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Vor allem geht es auch um den Schutz unserer Kinder, um den Schutz der Schwächsten und Verletzlichsten.“ Die vom Europäischen Gerichtshof aufgezeigten Gestaltungsmöglichkeiten müssten genutzt werden.

(Drucksache 180/24, Überweisung)

Bundesrat kritisiert Medizinforschungsgesetz

Der Bundesrat hat bei seiner Plenarsitzung am Freitag in Berlin scharfe Kritik am Medizinforschungsgesetz des Bundes geäußert. So lehnen die Länder etwa eine zentrale Ethikkommission bei der Bundesregierung oder geheime Preise für Arzneimittel ab. Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßte allerdings das geplante Gesetz. „Die geplanten Maßnahmen sind eine große Chance für die medizinische Forschung in Deutschland“, sagte die CDU-Politikerin. Das Ziel sei die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit notwendigen Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die Stärkung der Attraktivität des Standorts.

(Drucksache 155/24, Stellungnahme)

Länder beschließen Änderungen im Personenstandsrecht

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können künftig ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen einfacher ändern lassen. Die bislang geforderte gerichtliche Entscheidung sowie die zwei Sachverständigengutachten sind nicht mehr nötig. Das ist der Kern des „Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“, dem der Bundesrat am Freitag zustimmte. Eine spätere erneute Änderung des Geschlechtseintrages ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.

(Drucksache 195/24, Beschluss)

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