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Täter-Opfer-Ausgleich

Bewährungshilfe sieht ungenutztes Potenzial

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist aus Sicht von Fachleuten in Baden-Württemberg zu selten in Gebrauch. Geschädigte und Täter können dabei zusammen mit geschulten Mediatoren einen Konflikt außergerichtlich klären. 

Klingelschilder von Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe und dem Täter-Opfer-Ausgleich.

dpa/Boris Roessler)

Karlsruhe. Die Justiz in Baden-Württemberg macht nach Einschätzung von Experten zu selten Gebrauch von der Möglichkeit des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs. Mit diesem Verfahren, das in der Regel auf Anregung von Staatsanwaltschaften oder von Gerichten angestoßen wird, können Geschädigte und Täter zusammen mit geschulten Mediatoren einen Konflikt außergerichtlich klären. Laut Bundesjustizministerium geht es nicht allein um eine materielle Schadenswiedergutmachung, sondern darüber hinaus um den ideellen Ausgleich von begangenem und erlittenem Unrecht durch Verantwortungsübernahme auf der einen und Bereitschaft zu einem derartigen Ausgleich auf der anderen Seite.

Zwar wurden im vergangenen Jahr für Erwachsene in Baden-Württemberg rund 1600 solcher Verfahren angestoßen, für Jugendliche und Heranwachsende waren es rund 970. Das Potenzial sei aber wesentlich größer, heißt es seitens der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW). Auch im internationalen Vergleich bewegten sich die Zahlen auf relativ niedrigem Niveau.

Täter-Opfer-Ausleich als geläufiges Mittel nicht immer bekannt

Nach Angaben des Justizministeriums in Baden-Württemberg ist Gerichten und Staatsanwaltschaften der Täter-Opfer-Ausgleich als geläufiges Mittel nicht immer bekannt. Es sei daher wichtig, Richter und Staatsanwälte entsprechend zu schulen und fortzubilden, sagte ein Ministeriumssprecher. „Für uns ist es von großer Bedeutung, dieses Verfahren weiter auszubauen, da es nicht nur die Opfer stärkt, sondern auch dazu beitragen kann, umfangreiche Hauptverhandlungen in Straf- und Zivilverfahren zu vermeiden“, so Justizministerin Marion Gentges (CDU).

Ein Täter-Opfer-Ausgleich gibt Tätern die Chance, ihre Tat zumindest teilweise wiedergutzumachen. Auch können sie dadurch eine mildere Strafe oder sogar die Einstellung des Verfahrens erreichen. Letzteres wiederum entlastet die Justiz. Opfer haben durch den Ausgleich die Chance, ohne Zivilprozess an Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu kommen und in ihrem Leid gesehen und gewürdigt zu werden.

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