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Baden-Württemberg stellt eigene Haushaltspolitik auf den Prüfstand
Stuttgart. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt lässt Baden-Württemberg seine eigene Finanzpolitik juristisch überprüfen. Das berichtet die «Badische Zeitung» (Dienstag) unter Berufung auf Finanzminister Danyal Bayaz. «Wir wollen eine externe, auch kritische juristische Begleitung sicherstellen, damit wir in Zukunft Rechtssicherheit haben», sagte der Grünen-Politiker dem Blatt.
Das Land habe zwar im Unterschied zur Bundesregierung keine Notkredite aus der Corona-Pandemie zweckentfremdet, so Bayaz demnach. Die Karlsruher Richter hätten aber auch festgestellt, dass solche Kredite nur in dem Haushaltsjahr genutzt werden dürfen, für das sie festgesetzt wurden. Baden-Württemberg hatte Kreditermächtigungen gegen Corona auch noch 2022 genutzt – zum Kampf gegen die Folgen der Pandemie. Das Gutachten soll Bayaz zufolge nun klären, ob für eine solche Verwendung jedes Mal die Notsituation neu erklärt werden muss und ob die Feststellung auch für andere Kreditermächtigungen gilt.
Der Finanz- und Steuerrechtler Hanno Kube von der Universität Heidelberg soll für das Gutachten beauftragt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Umschichtung von Corona-Krediten in einen Fonds für Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft für nichtig erklärt. Zugleich entschieden die Richter, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen. Das reißt eine Milliardenlücke in die Planung für das kommende Jahr – und in die Finanzierung langfristiger Vorhaben der nächsten Jahre. (dpa/lsw)