„Aktionsbündnis Kinderrechte“

„Aktionsbündnis Kinderrechte“ kämpft seit 1994 für Änderung

Das „Aktionsbündnis Kinderrechte“ setzt sich seit 1994 für eine Verfassungsänderung ein. Es fordert, dass das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird und die Beteiligung von Kindern über das bloße rechtliche Gehör hinausgeht.

Für Kinderrechte setzt sich ein Bündnis von Organisationen ein.

IMAGO/Andia)

Berlin. Seit 1994 setzt sich das „Aktionsbündnis Kinderrechte“ für eine Verfassungsänderung ein. Das Bündnis wird maßgeblich vom Deutschen Kinderhilfswerk, dem Kinderschutzbund und Unicef getragen. Unterstützung kommt von knapp 100 Partnerorganisationen. Gemeinsames Ziel ist es, dass ein neuer Formulierungsvorschlag für die Grundgesetzänderung dem Anspruch der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Demnach müsse das Kindeswohl ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Darüber hinaus dürfe die Beteiligung von Kindern sich auch nicht auf das rechtliche Gehör beschränken.

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