Auskömmlichkeit von Angeboten Sehr niedrige Preise eines Bieters? – Auftraggeber prüft auf Plausibilität
Niedrige Preise sind immer wieder ein Thema bei öffentlichen Ausschreibungen. Die Prüfung von Angeboten ist daher elementar. Sie ist Sache des Auftraggebers, der dabei einen Ermessensspielraum hat. Er geht unter Umständen sogar so weit, dass er im laufenden Nachprüfungsverfahren noch „nachdokumentieren“ kann, warum er ein Angebot doch für auskömmlich hält.