Gerichtsurteil Kein Ausschluss wegen Vertragsverstößen
Schwere Verfehlungen eines Bieters wie erhebliche Rechtsverstöße, können geeignet sein, die Zuverlässigkeit eines Bewerbers grundlegend infrage zu stellen. Dann ist ein Ausschluss vom Vergabeverfahren möglich. Doch dabei ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zeigt.