Debatten im Landtag vom 9. und 10. März 2022 Belästigung wegen Bauarbeiten: Grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung
Anlieger bei Baustellen, etwa Unternehmen, bekommen nicht immer eine Entschädigung oder Schadensersatz seitens des Landes, der Kommunen oder seitens des ausführenden Bauunternehmens. Dies ist Einzelfallabhängig.