Debatten im Landtag vom 6. und 7. April 2022 Landtag in Baden-Württemberg beschließt Wahlrechtsreform
Mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP „wird das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für die Landtagswahl und in der Folge auch für die Teilnahme an Volksanträgen, Volksbegehren und Volksabstimmungen vom vollendeten 18. Lebensjahr auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt".