Für Abonnenten Überstunden: Unterschiede zwischen Verwaltung und freier Wirtschaft sind „eklatant“
Legt man das Thema „Überstunde“ unter das arbeitsrechtliche Mikroskop, wird die Vielschichtigkeit des Themas deutlich. Das beginnt schon bei der Definition: In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD und TV-L) ist eine ganz eigene Definition geregelt. Diese unterscheidet sich von der Überstundendefinition, die in der freien Wirtschaft gängig ist, eklatant.