Für AbonnentenExpertenbeitrag: Leistungsversprechen Leistungsversprechen: Auftraggeber muss nur bei konkretem Anlass prüfen
Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich nicht verpflichtet, im Vergabeverfahren zu überprüfen, ob die Bieter ihre vertraglichen Verpflichtungen auch einhalten werden. Sie dürfen dem Leistungsversprechen vertrauen. Überprüfen müssen sie es erst, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an den Angaben wecken könnten.
September 2022 Mehr lesen