Gericht kassiert Beihilfekürzung von Grün-Rot
Die Kostendämpfungspauschale, die Beamten von der Beihilfe abgezogen wird, wird auf einer unzulässigen Rechtsgrundlage erhoben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und die Pauschale für unwirksam erklärt. Offen ist noch, welche Folgen das Land aus dem Urteil zieht.