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Gerichtsentscheidung 

OLG Karlsruhe hebt Freispruch gegen Klimaaktivisten auf

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat an diesem Dienstag einen Freispruch wegen Nötigung im Falle einer Straßenblockade durch einen Klimaaktivisten gekippt. Eine grundsätzliche Entscheidung, ob es sich in diesem Falle um Nötigung handelte, wurde aber nicht getroffen. Das Amtsgericht Freiburg muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. 

Annette Beese, Vorsitzende Richterin beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, eröffnet den Prozess (im Vordergrund ist von hinten der Angeklagte zu sehen).

dpa/Uli Deck)

Karlsruhe. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat diese Woche einen Freispruch wegen Nötigung im Falle einer Straßenblockade durch einen Klimaaktivisten gekippt. Eine grundsätzliche Entscheidung, ob es sich in diesem Falle um Nötigung handelte, wurde aber nicht getroffen, so die Begründung. Das Urteil des Amtsgerichts Freiburg sei zu lückenhaft, um dies beurteilen zu können, so die Vorsitzende Richterin Annette Beese . Es müssten neue Feststellungen einer anderen Kammer getroffen werden. Der Fall wurde zurückverwiesen.

Verhandelt wurde der Fall eines heute 32-Jährigen, der Ende 2022 freigesprochen wurde, nachdem er sich an mehreren Straßenblockaden beteiligt hatte. Laut Amtsgericht Freiburg waren die Aktionen als solche nicht verwerflich und damit nicht strafbar gewesen. Dies wäre dann der Fall, wenn er Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte. Gegen diese Bewertung hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg Revision eingelegt. ( sta )

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