Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
OLG Karlsruhe hebt Freispruch gegen Klimaaktivisten auf
Karlsruhe. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat diese Woche einen Freispruch wegen Nötigung im Falle einer Straßenblockade durch einen Klimaaktivisten gekippt. Eine grundsätzliche Entscheidung, ob es sich in diesem Falle um Nötigung handelte, wurde aber nicht getroffen, so die Begründung. Das Urteil des Amtsgerichts Freiburg sei zu lückenhaft, um dies beurteilen zu können, so die Vorsitzende Richterin Annette Beese . Es müssten neue Feststellungen einer anderen Kammer getroffen werden. Der Fall wurde zurückverwiesen.
Verhandelt wurde der Fall eines heute 32-Jährigen, der Ende 2022 freigesprochen wurde, nachdem er sich an mehreren Straßenblockaden beteiligt hatte. Laut Amtsgericht Freiburg waren die Aktionen als solche nicht verwerflich und damit nicht strafbar gewesen. Dies wäre dann der Fall, wenn er Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte. Gegen diese Bewertung hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg Revision eingelegt. ( sta )