Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Notfallpraxen sollen bis Ende November 2025 schließen

Dass in Baden-Württemberg 18 Notfallpraxen schließen sollen, ist schon länger bekannt. Nun steht fest, wann welcher Standort schließen soll und auch, wohin sich die Patienten künftig wenden können.

Die KVBW konkretisiert die Pläne zur Schließung von 18 Notfallpraxen in Baden-Württemberg.

IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Stuttgart. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat ihre Pläne zur Schließung von 18 Notfallpraxen im Südwesten konkretisiert. Die Praxen sollen demnach Schritt für Schritt ihren Betrieb einstellen, die letzten fünf Ende November 2025. Das teilte die KVBW nach einem Treffen mit Bürgermeistern, Landräten und Abgeordneten in Stuttgart mit. Die ersten drei Praxen sollen bereits Ende März kommenden Jahres schließen. Die restlichen Standorte sollen Ende Juni, Ende Juli, Ende September und Ende Oktober geschlossen werden.

Neben den Schließungsterminen nannte die KVBW sogenannte „Auffangpraxen“, die einem Sprecher zufolge voraussichtlich die meisten zusätzlichen Patienten aus den schließenden Praxen aufnehmen sollen. Diese Praxen würden erweitert, etwa durch längere Öffnungszeiten, mehr Ärzte vor Ort oder auch beides.

Verbleibende Praxen erhalten teils mehr Kapazitäten

Die Notfallpraxis in Karlsruhe soll etwa künftig die Patienten der schließenden Praxis in Ettlingen übernehmen und bekommt dafür 26 zusätzliche Arztstunden. Zudem sollen laut KVBW auch die Öffnungszeiten von Praxen erhöht werden, die nicht von der Schließung anderer Standorte betroffen sind.

Die KVBW hatte im Oktober offiziell angekündigt, 18 Standorte in Baden-Württemberg schließen zu wollen. Als Grund für die Schließungen hatte die Kassenärztliche Vereinigung den Ärztemangel genannt. Acht Praxen hatte die KVBW bereits im Laufe des Jahres dauerhaft geschlossen. Gegen die Pläne hatte es massiven Protest gegeben.

Künftig soll laut KVBW im Land gelten, dass 95 Prozent der Patienten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen sollen, alle anderen innerhalb von maximal 45 Minuten. Zudem sei vorgesehen, dass es nur noch Standorte in Verbindung mit einem Krankenhaus mit Notaufnahme gebe.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst in den Notfallpraxen hilft weiter, wenn der Hausarzt nicht geöffnet hat – etwa bei einer schweren Erkältung oder starken Bauchschmerzen.

(dpa/lsw)

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 189 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch