Debatten im Landtag

Mehrheit wählt Verfassungsrichter

Die AfD will sich nicht mit der Wahl von Rami Suliman zum Verfassungsrichter abfinden und kündigt Verfassungsbeschwerde an. Nach Ansicht der Rechtspopulisten stand den anderen Parteien in dieser Frage kein Vorschlagsrecht zu.

Rami Suliman, Vorsitzender der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und der Jüdischen Gemeinde Pforzheim, wurde am Mittwoch im Landtag zum Verfassungsrichter gewählt.

dpa/Sebastian Gollnow)

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP Rami Suliman, den Vorsitzenden der israelitischen Religionsgemeinschaft Baden, zum Verfassungsrichter gewählt. Damit sind wieder alle neun Richterstellen am Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg besetzt. Sulimans Vorgängerin Sabine Reger, die 2018 auf Vorschlag der AfD gewählt worden war, war im Januar gestorben. Suliman erhielt 122 Stimmen. Eine Stimme entfiel auf den AfD-Gegenkandidaten Thomas Hartung.

Die AfD hatte vor der Wahl eine Vertagung des Tagesordnungspunkt beantragt. Der Wahlvorschlag der anderen Fraktionen sei „rechtlich nicht haltbar“, weil das Vorschlagsrecht der AfD zustehe, sagte ihr parlamentarischer Geschäftsführer Daniel Lindenschmid. Die anderen Fraktionen lehnten eine Vertagung jedoch ab. Daraufhin verließ die AfD-Fraktion geschlossen den Saal. Lindenschmid kündigte zudem per Pressemitteilung eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof an.

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